Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/62: Revision der Mehrwertsteuerverordnung · 15 Seiten

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4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Allgemeines

Die Mehrheit der Kantone (AG, AI, BE, BL, FR, GE, JU, NW, OW, SO, SZ, TG, VD, ZG, ZH), die FDK, die SPS, der SBV und der SSV unterstützen die geplante Revision der MWSTV vollumfänglich. Die Kantone LU, TI, UR und der SGB stimmen der Vorlage im Grundsatz zu. Die Kantone AG, BE, BL, BS, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, die FDK, der SGB und der SSV erklären sich insbesondere (auch) mit den Bestimmungen, die das Gemeinwesen betreffen, einverstanden.

Der Kanton TI begrüsst explizit diejenigen Bestimmungen des Verordnungsentwurfs, die in Umsetzung der Motion Cassis (12.4197) die Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Schweizer Unternehmen eliminieren.

Die FDK stimmt der Vorlage zu und nimmt konkret zu denjenigen Änderungen der MWSTV Stellung, welche die Gemeinwesen betreffen. Die Kantone AG, BL, SZ, TG und ZG verweisen ausdrücklich auf die Stellungnahme der FDK. Auch der Kanton SO unterstützt die von der FDK geäusserte Stossrichtung.

Die Kantone AG, BL, BS, FR, JU, NE, OW, SO, SZ, TG, VD, ZG, ZH sowie die FDK unterstreichen ausserdem die Wichtigkeit der Motion vom 15. Juni 2016 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates mit dem Titel "Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben" (16.3431). Auch der Kanton VS wünscht sich eine Änderung des Mehrwertsteuerrechts im Bereich der Subventionen.

Als einzige Partei, die sich vernehmen liess, betont die SPS, der vorliegende Verordnungsentwurf kläre verschiedene Unzulänglichkeiten und rechtliche Unklarheiten des geltenden Steuerrechts und vereinfache damit die Praxis. Mit der Revision werde der Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile der inländischen Unternehmen erfüllt. Auch mit der Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen werde einem wichtigen Anliegen entsprochen.

Die Verbände und übrigen Betroffenen stimmen dem Verordnungsentwurf grundsätzlich zu und machen bloss punktuell Änderungsvorschläge. Begrüsst wird namentlich, dass mit der Revision eine Wettbewerbsverzerrung, die insbesondere für das Baugewerbe in Grenznähe schmerzhaft sei, eliminiert werde, indem neu der weltweit erzielte Umsatz für die Ermittlung der Steuerpflicht massgebend ist. Diesbezüglich wird auch erwartet, dass die Behörden die Einhaltung dieser Bestimmungen strikt überwachen.

Die Post stellt mit der vorgeschlagenen Regelung zum Online-Versandhandel ein für sie massives Inkassoproblem fest, weil sie als Zollschuldnerin bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland die anfallende Mehrwertsteuer neu bei den jeweiligen ausländischen Leistungserbringern eintreiben müsste. Sie schlägt verschiedene Möglichkeiten zur Abfederung dieser Problematik vor (vgl. Ziff. 4.2).

Die Verbände AdS, ALSI, ASDEL, SBVV, SESI und Suisseculture begrüssen die Bestimmung über den Online-Versandhandel. Der SBVV hält fest, dass die Definition von E-Books und Hörbüchern noch gewisser Änderungen bedürfe (vgl. Ziff. 4.2).

Die vorgeschlagene Regelung, wonach die freiwillige Versteuerung oder der Verzicht auf die freiwillige Versteuerung bis zum Ablauf der Finalisierungsfrist zulässig ist, wird überwiegend als zu einschränkend kritisiert.

Die Definition der Kunstgegenstände für die Margenbesteuerung wird teilweise kritisiert.