Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/43: 13.407 n Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung · 16 Seiten
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bei 2 Enthaltungen, diesem Entscheid keine Zustimmung zu erteilen. Die Kommission des Nationalrates befasste sich deshalb am 13. November 2014 erneut mit der Initiative und beantragte ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat gab der Initiative am 11. März 2015 mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen Folge. Daraufhin erteilte die Kommission des Ständerates am 23. April 2015 ihre Zustimmung und gab der Initiative mit 11 zu 1 Stimmen ebenfalls Folge. Am 17. März 2017 verlängerte der Nationalrat auf Antrag der Kommission die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage bis zur Frühjahrssession 2019.
1.2 Arbeiten der Kommission
Die Kommission diskutierte an ihrer Sitzung vom 3. Februar 2017 zwei Umsetzungsoptionen der parlamentarischen Initiative. Die erste Variante bestand darin, sich auf die primäre Zielsetzung der Initiative zu konzentrieren: Das Bekämpfen der Homophobie, sowie den Wortlaut des mit der Initiative vorgeschlagenen Gesetzestextes. Die zweite Variante sah vor, weiter zu gehen als die parlamentarische Initiative und neben der Ergänzung von Artikel 261bisdes Strafgesetzesbuches vom 21. Dezember 19372 (StGB) mit dem Kriterium „sexuelle Orientierung“ zusätzlich das Kriterium „Geschlechtsidentität“ in die Bestimmung aufzunehmen. Die Kommission kam zum Schluss, dass Trans- und Intersexmenschen betreffend Hasskriminalität und Diskriminierungen oft mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben wie Homo- oder bisexuelle Personen. Sie entschied sich deshalb mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für die weitergehende Variante mit Aufnahme des Kriteriums „Geschlechtsidentität“. Damit soll die Revision von Artikel 261bisStGB das Problem umfassend lösen und den Schutzbereich der Bestimmung auf sämtliche LGBTI-Personen3 erstrecken.
Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 3. Februar 2017 zudem mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Abschreibung der Initiative ausgesprochen und hat mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage um zwei Jahre verlängert. Der Nationalrat hat sich am 17. März 2017 mit 127 zu 49 Stimmen bei 20 Enthaltungen für die Fristverlängerung und gegen den Abschreibungsantrag der Kommissionsminderheit ausgesprochen.
An ihrer Sitzung vom 11./12. Mai 2017 hat die Kommission den Vorentwurf und den erläuternden Bericht genehmigt.
Zu diesem Vorentwurf wird nach dem Vernehmlassungsgesetz4 (VlG) eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit gemäss Artikel 112 Absatz 1 ParlG vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterstützt.
2 SR 311.0
3LGBTI ist die internationale Bezeichnung für «Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and
Intersex» und steht für Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell und/oder transgender sind oder intersexuelle Merkmale aufweisen.