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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 12 Seiten
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1. Daten über die Inhaberin einer Zulassung für Antibiotika (Zulassungsinhaberin) sowie Daten über die Tierarztpraxis, an die die Antibiotika vertrieben werden;
2. Daten, die im Rahmen der Meldepflicht zum Vertrieb von Antibiotika erhoben werden.
b. Verbrauchsdaten:
1. Daten über die Tierarztpraxis sowie Daten über die Personen und Betriebe, denen die Antibiotika abgegeben werden und über die Tiere, denen die Antibiotika verabreicht werden;
2. Daten, die im Rahmen der Meldepflichten zu Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika erhoben werden;
3. Vergleichsdaten: Daten zu Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika pro Tierarztpraxis sowie Daten zu Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika pro Person oder Betrieb, Tierart und Altersklasse im Vergleich zu den entsprechenden gesamtschweizerischen Daten.
c. Daten zur Zulassung der Antibiotika.
d. Systemdaten: Daten, die der Verwaltung und der Anpassung des IS ABV dienen.
e. Anwenderdaten: Authentifizierungsdaten, zugeteilte Anwenderrolle und Grundeinstellungen zur Benutzung von IS ABV.
2Der Datenkatalog ist im Anhang aufgeführt.
Art. 3 Zugriffsrechte
1Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben können folgende Stellen und Personen Daten aus dem IS ABV online bearbeiten:
a. das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): sämtliche Daten;
b. Administratorinnen und Administratoren des IS ABV: System- und Anwenderdaten, zur Sicherstellung der Funktionalität, zur Behebung von Störungen, zur Erteilung von Zugriffsrechten und zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender.
2Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben können folgende Stellen und Personen Daten aus dem IS ABV online abrufen:
a. das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): Vertriebs- und Verbrauchsdaten;
b. die kantonalen Vollzugsbehörden und die von ihnen beauftragten Dritten: Vertriebs- und Verbrauchsdaten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich;
c. die Tierärztinnen und Tierärzte: Verbrauchsdaten, die die Tierarztpraxis betreffen;
d. die Zulassungsinhaberinnen: Vertriebsdaten, die sie selbst betreffen.