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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 40 Seiten

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Arzneimittelverordnung AS ....

Anhang 4 (Art. 68 Abs. 1)

Angaben zur Off-Label-Dosierung für Arzneimittel, die in der Pädiatrie zum Einsatz kommen

1. Die Medizinalpersonen der schweizerischen Kinderspitäler übermitteln dem

BAG die folgenden Angaben, soweit diese vorhanden sind:

a. Bezeichnung des Wirkstoffs;

b. Altersgruppe;

c. Kennzeichen Frühgeburt;

d. Körpergewicht;

e. Indikation;

f. Verabreichungsweg;

g. Einzeldosis;

h. Repetition der Einzeldosis pro Tag;

i. Evidenzlevel.

2. Sie übermitteln dem BAG zudem Bemerkungen, die für die Erarbeitung der

Empfehlungen bedeutsam sind.