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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 40 Seiten
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Arzneimittelverordnung AS ....
Anhang 4 (Art. 68 Abs. 1)
Angaben zur Off-Label-Dosierung für Arzneimittel, die in der Pädiatrie zum Einsatz kommen
1. Die Medizinalpersonen der schweizerischen Kinderspitäler übermitteln dem
BAG die folgenden Angaben, soweit diese vorhanden sind:
a. Bezeichnung des Wirkstoffs;
b. Altersgruppe;
c. Kennzeichen Frühgeburt;
d. Körpergewicht;
e. Indikation;
f. Verabreichungsweg;
g. Einzeldosis;
h. Repetition der Einzeldosis pro Tag;
i. Evidenzlevel.
2. Sie übermitteln dem BAG zudem Bemerkungen, die für die Erarbeitung der
Empfehlungen bedeutsam sind.