Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Biomasse Schweiz, Planeco und ADEV verlangen, dass auch erheblich erneuerte Anlagen bei der Erfüllung verschiedener Bedingungen (Steigerung Mindestproduktion, 50 % Investition des

Anlagenwertes, Nutzungsdauer zu zwei Dritteln abgelaufen) als Neuanlagen gelten.

Swiss Small Hydro hingegen unterstützt die Definition der Neuanlagen.

InfraWatt, Swiss Small Hydro, VFS und VSA begrüssen ausdrücklich, dass eine Anlage als Neuanlage gilt, wenn diese komplett ersetzt wird.

BDP, Alpiq, BKW, Repower, SWV und VBE verlangen, dass KEV-Gesuche, die vor dem 1. Januar 2018 auf der Warteliste priorisiert wurden, wie Neuanlagen behandelt werden sollen. Betreffend die zu erfüllenden Kriterien sollen bezüglich Vergütungshöhe und –dauer die massgeblichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Einreichung der zweiten Projektfortschrittsmeldung gelten. Die Teilnehmenden argumentieren, dass die sogenannten „Springer“ bereits erhebliche Vorinvestitionen geleistet hätten.

BDP, Alpiq, BKW, EWZ, Repower und SWV verlangen einen zusätzlichen Abs. 4 mit folgendem Wortlaut: „KEV-Gesuche für Wasserkraftanlagen, die vor dem 1. Januar 2018 auf der Warteliste priorisiert wurden, werden wie Neuanlagen behandelt. Bezüglich den zu erfüllenden Kriterien, der Vergütungsdauer und der Vergütungshöhe gelten die massgebenden Bestimmungen zum Zeitpunkt der Einreichung der zweiten Projektfortschrittsmeldung.“

Artikel 7 Kategorien von Photovoltaikanlagen

Das EWN fordert die Abschaffung der Kategorie „integrierte Anlagen“, da die Mehrkosten gegenüber angebauten Anlagen niedriger lägen als die höheren Förderbeiträge. Die Stiftung KEV spricht sich ebenfalls für die Abschaffung aus, da integrierte Anlagen einen hohen Vollzugsaufwand mit sich brächten. Alternativ solle die Definition der integrierten Anlagen in der EnFV präzisiert werden.

Swissolar und WSL fordern, dass Anlagen als integriert gelten, falls sie weitere Doppelfunktionen erfüllen, als die bisher notwendigen.

Artikel 8 Grosse und kleine Photovoltaikanlagen

SBV, AGORA, FRC und HEV fordern eine Absenkung der Leistungsgrenze zwischen kleinen und grossen PV-Anlagen.

Das EWN fordert eine Anhebung.

CJA und SIG fordern, dass alle Photovoltaikanlagen als „klein“ gelten und somit keine Anlagen mehr das Anrecht auf die KEV haben.

Artikel 9 Wahlrecht bei Photovoltaikanlagen

VSE, DSV, EWZ und Lonza fordern eine Abschaffung der Leistungsobergrenze für das Wahlrecht.

Das EWN fordert die Anhebung der Leistungs-Untergrenze für das Wahlrecht auf 200 kW.

Artikel 10 Ausnahmen von der Untergrenze bei Wasserkraftanlagen

BKW, Repower, Stiftung K&W, Swiss Small Hydro und Hydro-Solar Water Engineering beklagen, dass nicht der ganze Spielraum für Ausnahmen von der Untergrenze ausgeschöpft wird. Auch bereits genutzte Gewässer sollten grundsätzlich unter die Ausnahmeregelung fallen. Als weitere Ausnahme soll deshalb folgender Bst. e hinzugefügt werden: „Anlagen, die innerhalb von bereits genutzten Gewässerstrecken liegen und kein zusätzliches Wasser entnehmen.“ AEE Suisse, ADEV und Planeco teilen dieses Anliegen, schlagen aber eine Umformulierung des ganzen Artikels vor.

SP, SGB, Umwelt- und Naturschutzverbände, SL, SAC und Stiftung KEV hingegen fordern die

Streichung von Bst. d, weil sie befürchten, dass damit Tür und Tor für eine Umgehung der

Untergrenze geschaffen wird. SSV und SL wollen zudem auch Beschneiungsanlagen nicht in die