Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
4.3.14. Förderung
Artikel 54 Information und Beratung
Die neue, detaillierte und ergänzte Massnahmenliste in Art. 54 Abs. 1, wonach auch digitale Medien im Rahmen der Information und Beratung vom Bund unterstützt werden können, wird von der EnDK begrüsst. Zu den Massnahmen in Bst. e und Bst. f (Aufbau von Beratungsangeboten und
Durchführung von Beratungen) äussern sich die EnDK dahingehend, dass die zusätzliche
Unterstützung durch den Bund zu unverhältnismässigem administrativem Aufwand führen könne,
seien doch die Beratungsangebote in den Kantonen bereits etabliert.
Der ZBV wünscht, dass in Bst. e und Bst. f explizit darauf hingewiesen wird, dass Beratungen
insbesondere auch in der Landwirtschaft unterstützt werden können.
Der Swiss Small Hydro sieht in den indirekten Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien eine essentiell wichtige Ergänzung zum Einspeisevergütungssystem und den Investitionsbeiträgen. Sie seien wichtig für das Bestehen von Technologien am Markt und ihrer Verbreitung durch
privatwirtschaftliche Initiativen.
VFS und InfraWatt begrüssen ausdrücklich, dass auch die Unterstützung von privaten Organisationen möglich ist. Der SBV beurteilt die Förderung der Information und Beratung, der Aus- und
Weiterbildung sowie von Pilot- und Demonstrationsprojekten vor allem dahingehend positiv, dass entsprechende Initiativen in der Landwirtschaft auch weiterhin mit Bundesbeiträgen unterstützt werden können.
Der SGV beantragt, Art. 54 zu streichen und argumentiert, dass für diese Tätigkeiten heute schon ein Markt bestehe und es einer eklatanten Verletzung demokratischer Grundsätze gleichkäme, politische Vorgaben an Kantone, Gemeinden und private Organisationen in einer Verordnung zu verankern.
Die SVP konstatiert, dass Förderbeiträge an die Information und Beratung nichts anderes als eine staatlich subventionierte Gehirnwäsche auf Kosten der Steuerzahler sei. Vor allem Beiträge an private Organisationen in diesem Bereich seien klar fehl am Platz.
Artikel 55 Aus- und Weiterbildung
Zu Art. 55 sind vier positive Stellungnahmen eingegangen.
Der SIA begrüsst die Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung grundsätzlich.
Der Kanton BE beantragt, bei Abs. 1 und Abs. 2 auf die Kann-Formulierung zu verzichten, da sie entgegen den Aussagen im erläuternden Bericht zur Totalrevision der EnV eine materielle Änderung im Vergleich zur bisherigen Bestimmung darstelle und dem Bund einen grösseren
Ermessensspielraum in der Zuteilung der vom Parlament für die Unterstützung der Ziele der
Energiestrategie 2050 bereitgestellten Mittel eröffne. Die Aus- und Weiterbildung von
Energiefachleuten und Personen, die mit dem Vollzug der Umsetzung der Energiestrategie 2050 betraut sind, sei zentral, weshalb deren Finanzierung nicht gefährdet werden dürfe.
VFS und InfraWatt begrüssen ausdrücklich, dass auch die Unterstützung von privaten Organisationen möglich ist.
Artikel 56 Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte
Die Swissmem begrüsst die Öffnung der Definition hin zu Energiesystemen, -methoden und
-konzepten. Die neue Umschreibung trage dem Entwicklungsstand der Energieforschung besser Rechnung als die bisherige Formulierung.