Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Ausnahmebestimmungen aufnehmen, da sie die künstliche Beschneiung insgesamt als zu
energieintensiv betrachten. JU und VD hingegen begrüssen Bst. d ausdrücklich, da sie darin eine sinnvolle Möglichkeit sehen, auch kleine Anlagen zu realisieren.
Die Stiftung KEV will neben Bst. d auch den bereits bestehenden Bst. b streichen, da sie
Vollzugsschwierigkeiten feststellt.
4.4.3. Einspeisevergütungssystem
Artikel 13 Herkunftsnachweis und ökologischer Mehrwert
InfraWatt, VAS und VFS bedauern, dass der ökologische Mehrwert nicht auf den geförderten Bereich bezogen wird.
Artikel 14 Teilnahme von Photovoltaikanlagen
Das EWN fordert die Anhebung der Leistungsuntergrenze für die Teilnahme am EVS auf 200 kW.
Die BKW fordert die Absenkung der Leistungsuntergrenze für die Teilnahme am EVS auf 10 kW.
Artikel 15 Direktvermarktung
Artikel 109 Übergangsbestimmungen zur Direktvermarktung
Laut der Ökostrom Schweiz sollen möglichst alle Anlagen in die Direktvermarktung gehen.
AG, JU, VD, BDP, AEK onyx, Alpiq, BKW, IWB, Romande Energie, Swisspower, AEE Suisse, ADEV, VESE, IG DHS, GGS, Suissetec, Swisscleantech und EPFL fordern, dass Betreiber von bestehenden KEV-Anlagen freiwillig entscheiden sollen, ob sie in die Direktvermarktung wechseln möchten oder ob sie bei der Vergütung zum Referenz-Marktpreis bleiben. Eine Verpflichtung für Anlagen mit einer Leistung ab 500 kW, in die Direktvermarktung zu wechseln, würde gegen das Prinzip des
Investitionsschutzes stossen. Laut SP und Umwelt- und Naturschutzverbänden sollen nur
Biomasseanlagen in der KEV ab 500 kW in die Direktvermarktung wechseln müssen. Hingegen schlagen DSV und BEV vor, die Direktvermarktungspflicht für KEV-Anlagen von 500 auf 100 kW zu senken.
TI, AEE Suisse, ADEV, SES, Umwelt- und Naturschutzverbände und Planeco sind der Ansicht, dass bei Anlagen, die ab dem 1.1.2018 in die Förderung aufgenommen werden, die
Direktvermarktungspflicht ab 100 kW anstatt ab 30 kW gelten soll.
Wer freiwillig in die Direktvermarktung wechselt, soll auch zurück zur Vergütung zum Referenz-Marktpreis wechseln können. Das fordern u.a. SBV, AEE Suisse, Ökostrom Schweiz, ADEV, Suisstec, CJA, Schweizer AG, Planeco und Hydro-Solar Water Engineering.
Für die Einführung der Direktvermarktung wird eine Übergangsfrist von 5 Jahren (IWB, Swisspower AG) bzw. 2 Jahren (RegioGrid) gefordert.
Laut Ökostrom Schweiz und SBV soll diese Übergangsfrist bis Ende Juni 2018 gelten.
Artikel 16 Referenz-Marktpreis
VSE, Alpiq, Axpo, CKW, EWZ, Groupe E, Regio Grid, VAS, EPFL, Swisselectric, Stadt Lausanne und SES stellen den Antrag, dass der Referenz-Marktpreis für die übrigen Technologien wie bei der Photovoltaik die tatsächliche viertelstündliche Erzeugung der einzelnen Technologien berücksichtigt. Die Erzeugung von bspw. Kleinwasserkraftwerken sei zwar über den Tag gesehen nahezu konstant, jedoch variiere sie saisonal stark. Diesem Effekt müsse Rechnung getragen werden. Die Romande Energie schlägt anlagenspezifische Referenz-Marktpreise vor.