Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Swisspower und IWB sind der Ansicht, dass die Ziele nur erreicht werden können, wenn die

vorhandenen Energieträger und Massnahmen energetisch optimal genutzt werden. Dazu gehörten aus ihrer Sicht während einer Übergangszeit auch fossile Energieträger, für welche daher

Globalbeiträge nicht a priori auszuschliessen seien. Sie beantragen daher folgende Anpassungen in Abs. 2:

„2 Globalbeiträge dürfen nicht eingesetzt werden für:

a. öffentliche Bauten und Anlagen des Bundes, der Kantone und Gemeinden;

b. Anlagen, die keinen Anteil an erneuerbarer Energie enthalten.“

Swisspower, IWB, WKK-Fachverband, HEXIS und V3E beantragen mit der gleichen Begründung wie für die Anpassung von Abs. 2 die folgende Ergänzung von Abs. 3: „… des Gesetzes oder der

gesamtenergiewirtschaftlichen Stabilität dienen.“

Artikel 60 Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht

FR und GE sind der Ansicht, dass es nicht kohärent sei, Klimaanlagen im Art. 60 einzubeziehen, da diese für Wohngebäude höchstens limitiert werden sollten. Im Gegensatz dazu sehe das HFM 2015 Massnahmen zur Förderung von Lüftungen in Wohngebäuden vor. Der Kanton FR schlägt daher vor, dass Abs. 3 Bst. d wie folgt angepasst werde: „installation de systèmes d’aération mécanique pour logement.“ Der Kanton VD beantragt mit der gleichen Begründung die Streichung von Abs. 3.

NE und VD beantragen in Abs. 3 Bst. a die Anpassung von 10'000 Franken auf 20'000 Franken. Der Kanton VD begründet dies damit, dass das HFM 2015 einen Betrag von 40 Franken/m2 als minimalen Förderbeitrag festgelegt hatte. Dies entspreche einer Fläche von mehr als 250 m2, ab welcher ein GEAK plus erstellt werden müsse. Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Förderbeiträgen gelte dies bereits für kleinere Flächen.

Der Kanton VS beantragt die folgende Änderung von Abs. 3 Bst. a: „Sanierungen der

Wärmedämmung, an die pro Gesuch ein Förderbeitrag von weniger-als 10‘000 Franken ausgerichtet wird soweit die von der Dämmung betroffene Fläche weniger als 300 m2 beträgt;“

Der Kanton GL beantragt die Überarbeitung von Abs. 3 Bst. a dahingehend, dass die GEAK Plus-Pflicht nicht an eine Summe, sondern an standardisierte Massnahmen gebunden werde.

Der HEV beantragt Abs. 3 mit einem Bst. i zu ergänzen: „Vorliegen eines Sanierungskonzeptes,

welches von der Bearbeitungstiefe einem GEAK Plus entspricht, jedoch keine Variantenvorschläge enthalten muss.“ Aus seiner Sicht suchen etliche Bauherrschaften einen Planer bereits mit konkreten Sanierungsabsichten auf und seien nicht mehr darauf angewiesen, dass ihnen verschiedene

Sanierungsvarianten präsentiert würden. Es werde direkt mit einem Sanierungskonzept gearbeitet.

Entsprechend sollte in Art. 60 unter den Ausnahmen auch ein Sanierungskonzept zugelassen werden, welches inhaltlich einem GEAK Plus, jedoch ohne Varianten entspricht.

Die USPI beantragt die Streichung von Art. 60. Sie bestreitet seine Legitimität, da er auf den MuKEn basiere, welche ihrerseits nicht demokratisch legitimiert verabschiedet worden seien.

Die FRC unterstützt das Prinzip des GEAK und glaubt, dass seine Etablierung dazu beitragen kann, eine grosse Zahl von Hauseigentümerinnen und -eigentümern in Bezug auf den Energieverbrauch ihres Gebäudes zu sensibilisieren. Damit der GEAK seine effektive Wirkung entfalten könne, müsse er, ohne Kostenfolgen für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, stets mit Massnahmen und Ratschlägen zur Verbesserung der Effizienz ergänzt werden, was einem „GEAK Plus“ entspricht.

Artikel 61 Berichterstattung

JU und VD verlangen die Streichung des letzten Teils von Abs. 3 Bst. b, da der Mitnahmeeffekt

schwierig zu quantifizieren sei.

Die USPI beantragt die Streichung von Abs. 6. Sie zweifelt an seiner Legitimität, da die EnDK nicht

demokratisch legitimiert sei, diese Daten zu erhalten.