Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Artikel 63 Finanzhilfen an Pilot- und Demonstrationsanlagen und -projekte sowie an

Feldversuche und Analysen

Der SGV beantragt, Abs. 1 Bst. c zu streichen und argumentiert, dass in einer Verordnung keine politischen Vorgaben gemacht werden dürfen.

Artikel 64 Finanzhilfen zur Energie- und Abwärmenutzung

Der VFS begrüsst, dass die Abwärme gebührend aufgeführt ist.

Die Swisspower beantragt, in Bst. b den Begriff „Energieverwendung“ durch den Begriff

„Gesamtenergieverwendung“ zu ersetzen und argumentiert, dass damit alle Energieträger resp.

-formen darunter verstanden würden (Strom, Gas, Wärme, Kälte).

4.3.15. Monitoring

Artikel 71 Monitoring

Art. 71 EnV präzisiert in einer beispielhaften Aufzählung die gesetzlichen Regelungen zum Monitoring sowie die Grundsätze der dazu erforderlichen Datenbeschaffung. Die Ausführungen werden in den Stellungnahmen der Akteure grossmehrheitlich nicht bestritten. In einigen Bereichen werden derweil Anpassungen und Präzisierungen verlangt.

BL, NW und SZ sowie EnDK sprechen sich dafür aus, einen schweizweiten Leitungskataster explizit aus dem Monitoring auszuschliessen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Der SGV fordert, dass die Pflicht für das BFE geschaffen werde, Ausstiegsszenarien aus allen

Subventionssystemen und Programmen zu formulieren sowie Massnahmen vorzuschlagen, wie dieser Ausstieg auszugestalten sei.

Nach Auffassung des VSEI soll das Monitoring anhand bereits verfügbarer Daten realisiert werden und auf die Erhebung zusätzlicher Informationen wie beispielsweise zum Eigenverbrauch verzichten. Dies auch deshalb, weil verallgemeinernde Aussagen über Auswirkungen und Wirksamkeit

energiepolitischer Massnahmen aufgrund intervenierender Faktoren kaum möglich seien.

Die Swissolar weist auf das Fehlen eines zentralen Anlageregisters für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien hin, die entsprechenden Daten seien bei der Swissgrid und den

Verteilnetzbetreibern vorhanden, aber ein Auftrag dazu fehle bisher. Ein solches Register könnte nach Angaben des Fachverbands viele Daten für das Monitoring bereithalten.

Die SIG schlagen vor, die Energieeffizienz explizit in der Verordnung aufzuführen, weil das

Themenfeld eine prioritäre Säule der Energiestrategie darstelle. Auch seitens der Akademien der Wissenschaften werden angeregt, Daten zur Energieeffizienz zu erheben und zu veröffentlichen,

konkret solche zum Energie- und Elektrizitätsverbrauch pro Produkt auf Branchenebene. Die

Datenerhebung sei hier sehr schwierig, aber für die Beurteilung, ob tatsächlich Verbesserungen in den Prozessen erfolgt seien, unerlässlich. Ausserdem sollten gemäss der Akademien der Wissenschaften Daten zur Speicherung von Elektrizität erhoben werden. Im Zusammenhang mit dem Energie- und Elektrizitätsverbrauch auf Haushaltsebene sei es zudem wünschenswert, soziodemographische und ökonomische Faktoren zu erheben, um damit allfällige Determinanten eines Verhaltens eruieren zu können.

Die WSL mahnt, Umweltauswirkungen durch die Produktion von erneuerbaren Energien nicht lediglich auf „Emissionen“ zu reduzieren, sondern spezifische Auswirkungen der Energieproduktion aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse ebenfalls in den Erläuterungen zu erwähnen.

Der SIA betont, das Monitoring sei zentral, um die Qualität der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sicherzustellen. Nach Meinung des Vereins müssen insbesondere betreffend Energie- und

Elektrizitätsverbrauch schweizweit Daten auf Gebäudeebene erhoben und in einer laufend zu