Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Suisse Eole, Considerate AG und Ennova AG fordern, dass für Betreiber, die für ihre Anlage vor dem 1. Januar 2020 sowohl einen positiven Bescheid erhalten haben als auch die Bedingungen der ersten Projektfortschrittsmeldung nach bisherigem Recht erfüllen, eine Vergütungsdauer von 20 Jahren gilt.

Anhang 1.5 Biomasseanlagen im Einspeisevergütungssystem

Gemäss der WSL wird Biomasse nicht ausschliesslich für Strom und Wärme genutzt, sondern auch in Flüssigtreibstoff oder Gas umgewandelt. Die Anlagendefinition in Ziff. 1 sollte in diesem Sinn

angepasst werden.

Die Ökostrom Schweiz fordert in Ziff. 2.1.2 Bst. g eine Präzisierung betreffend nicht zugelassener Biomasse: „… abgegolten wurde, mit Ausnahme von in Blockheizkraftwerken verwendetem biogenem Zündöl."

Die Ökostrom Schweiz bemerkt weiter, dass die Auflistung unter Ziff. 2.1.2 in Verbindung gebracht werden müsse mit der zukünftigen Liste des BAFU betreffend den zugelassenen Abfällen in

Biogasanlagen.

VSA und InfraWatt verlangen eine Präzisierung für die Mindestanforderungen bei der

Einspeisevergütung (Ziff. 2.2 und 2.3): „mit Ausnahme von Kläranlagen“.

Der WKK-Fachverband beantragt eine Ergänzung von neuen Technologien wie Heissluft- oder

Heissgas-Prozesse in Ziff. 2.2.3.

Für Ökostrom Schweiz und Schweizer AG sollte die Beurteilungsperiode für die ökologischen

Mindestanforderungen (Ziff. 2.3.1) von drei auf sechs Monate verlängert werden.

Ökostrom Schweiz und Schweizer AG verlangen, dass inländisches und importiertes Biogas dieselben ökologischen Mindestanforderungen (Ziff. 2.3.1 bis Ziff. 2.3.5) erfüllen müssen.

Ökostrom Schweiz und Schweizer AG fordern, dass die Bewilligung der Oberzolldirektion (Ziff. 2.3.3) erst spätestens 6 Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage vorliegen muss.

EDF, Ökostrom Schweiz, VSG, Biomasse Suisse, Schweizer AG, V3E und WKK Fachverband

verlangen, dass der WKK-Bonus von 2.5 Rp./kWh für die externe Wärmenutzung über einen neuen Artikel weitergeführt wird.

Für Ökostrom Schweiz und Schweizer AG sollte, wenn der WKK-Bonus wegfällt, zumindest noch eine Übergangsfrist festgelegt werden.

InfraWatt begrüsst, dass biogenes Gas aus dem Erdgasnetz (Ziff. 4) von der Einspeisevergütung profitieren kann.

FR, GE und JU fordern, in Ziff. 4 festzuhalten, dass das Biogas aus der Schweiz stammen muss.

EDF, VSG, V3E und WKK Fachverband fordern die Aufhebung der Diskriminierung des Einsatzes von biogenem Gas aus dem Leitungsnetz gegenüber dem Einsatz von flüssiger Biomasse (Ziff. 4.1).

Die EDF verlangt die Harmonisierung der Regelung für den geforderten Mindestanteil der extern genutzten Wärme bei der Verstromung von biogenem Gas aus dem Erdgasnetz mit derjenigen der übrigen WKK-Anlagen (Ziff. 4.2 und 2.2.4).