Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Artikel 43 Reihenfolge der Berücksichtigung
VSE, DSV, Axpo, CKW, SAK und Swisselectric fordern, dass das Datum des Gesuchs gemäss Art. 47 oder Art. 22 als Einreichedatum für kleine Photovoltaikanlagen gelten soll.
BEV und EVB verlangen, dass beim Abbau der Warteliste Anlagen bevorzugt werden sollen, die wenig oder keinen Netzausbau benötigen.
Artikel 44 Warteliste
Der HEV fordert die Streichung von Abs. 3, da kleine Anlagen benachteiligt werden würden.
Artikel 45 Gesuch
EVP, SP, SBV, DSV, Swissolar, CJA, HEV, Ökostrom Schweiz, SES und Umwelt- und
Naturschutzverbände fordern, dass das Gesuch schon nach erfolgter Baugenehmigung oder
nachgewiesener Baureife eingereicht werden kann.
Zusätzlich sollte der Gesuchsteller über die voraussichtliche Wartezeit informiert werden (EVP, SP, SES, Swissolar und Umwelt- und Naturschutzverbände).
Die AGORA fordert das Absenken der Grenze zwischen kleinen und grossen Anlagen von 100 kW auf 80 kW.
Artikel 49 Inbetriebnahmefrist und Inbetriebnahmemeldung
Die Stiftung KEV fordert, im Falle eines Widerrufs der Zusage eine erneute Teilnahme an der EIV auszuschliessen.
Artikel 50 Definitive Festsetzung der Einmalvergütung
Die Stiftung KEV fordert das Streichen des Hinweises, dass die Leistung gemäss Zusicherung dem Grundsatz nach nicht überschritten werden darf.
4. Abschnitt Gesuchsverfahren für grosse Photovoltaikanlagen
Der Kanton Aargau fordert, das Gesuchsverfahren für grosse Photovoltaik-Einmalvergütungsanlagen zu vereinfachen.
Anhang 2.1 Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
Die CJA fordert, dass die Vergütungssätze der EIV angehoben werden, indem die gesamten
vorhersehbaren Kosten im Leben der Anlage berücksichtigt werden.
Die Swissolar fordert, die Anlagendefinition so zu ändern, dass mehrere Anlagen pro Grundstück möglich sind und dabei der Anschlusspunkt statt Einspeisepunkt als Referenzpunkt dient.
Die Stiftung KEV fordert, dass dem Gesuch für die EIV ein Grundbuchauszug beigelegt wird.