Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/68: Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) · 27 Seiten

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Dies gilt auch für den SSV und SGV, die Hilfswerksorganisationen, NGOs, kirchlichen Organisationen und das UNHCR. Auch die CVP, FDP, SP und GPS sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Die SVP lehnt die Vorschläge in der AsylV 2 ab. Die GLP hat sich nicht zu den Änderungen in der AsylV 2 geäussert. Von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt wird hingegen die Halbierung der Verwaltungskostenpauschale (VKP). Die degressive Ausgestaltung der Rückkehrhilfe in den Zentren des Bundes (Art. 74 Abs. 5 VE-AsylV 2) wird u.a. von Amnesty International (ai), Caritas Schweiz (Caritas), dem Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS), der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) und der SP abgelehnt.

Einige Kantone äussern sich schliesslich zur Standortplanung von Zentren des Bundes, zur Regionenbildung (z.B. Kantone FR und ZG) sowie zu den Kosten der Kantone im Asylbereich. Der Kanton ZG hält u.a. fest, dass Kantone ohne Zentren des Bundes und ohne Kompensationsmöglichkeiten mehr Personen zugewiesen erhalten würden. Dies stehe im Widerspruch zur vorgesehenen pauschalen Kürzung von Bundesbeiträgen an die Kantone. Der Kanton JU weist u.a. darauf hin, dass die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren nicht nur beim Bund sondern auch bei den Kantonen zu einer Kostenverminderung führen müsse. Der Kanton NE ist der Auffassung, dass angesichts der Neustrukturierung des Asylbereiches die Abgeltungen der Kantone im Integrationsbereich erneut evaluiert werden sollten (sinngemäss auch UR). Auch der Kanton TI spricht sich dafür aus, dass die Integrationspauschale erhöht (von CHF 6‘000 auf CHF 18‘000) und vermehrt in die Ausbildung (insbesondere in den Ausbau von Brückenangeboten) von Erwachsenen und jungen Erwachsene investiert werden solle. Er erachtet es zudem als notwendig, die Globalpauschale bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden von CHF 1‘500 auf CHF 3‘000/Monat zu erhöhen. Der Kanton UR erwartet, dass sich der Bund an den Mehrkosten der Kantone für einen erhöhten Aufwand beteilige (insbesondere bei den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen und die Kosten für die Übersetzung bei medizinischen Behandlungen).