Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/68: Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) · 27 Seiten
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I. Allgemeiner Teil
1. Gegenstand der Vernehmlassung
An seiner Schlussabstimmung vom 25. September 2015 hat das Parlament die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren gutgeheissen (AS 2016 3101). Diese wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 von 66,8% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und von allen Kantonen angenommen.
Sowohl für das SEM wie auch für die Kantone und Gemeinden ergibt sich aus der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren ein umfassender Anpassungsbedarf insbesondere auf organisatorischer, technischer und struktureller Ebene, weshalb die Inkraftsetzung im Frühjahr 2019 erfolgen soll. Die Asylverfahren sollen zu diesem Zeitpunkt schweizweit nach den neuen Regelungen durchgeführt werden. Dieses Vorgehen wurde von der gemischten Arbeitsgruppe Neustrukturierung (AGNA)1 gutgeheissen.
Da die Vorlage umfangreiche Umsetzungsarbeiten bedingt, wurde sie in drei Pakete aufgeteilt und soll vom Bundesrat gestaffelt in Kraft gesetzt werden. Ein erster Bereich betraf die Inkraftsetzung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen, welche keiner Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe bedurften (Paket 1). Diese wurden vom Bundesrat per 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Ein zweiter Bereich betraf die Inkraftsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Plangenehmigungsverfahren (Art. 95a ff. nAsylG). Der Sachplan wurde - ebenso wie die Verordnung zur Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Plangenehmigung - dem Bundesrat zur Verabschiedung unterbreitet und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.
Der vorliegende dritte Bereich betrifft alle übrigen Bestimmungen der Beschleunigungsvorlage (Verfahrensbestimmungen, Bestimmungen zum Rechtsschutz, etc.; Paket 3). Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum dritten und letzten Paket am 30. August 2017 eröffnet; dieses dauerte bis zum 30. November 2017.
Gegenstand dieser Vernehmlassung waren die Änderungen der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1), der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2), der Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3) sowie die Änderungen der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL).
2. Ablauf der Vernehmlassung
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vom 30. August 2017 bis zum 30. November 2017 sind insgesamt 73 Stellungnahmen eingegangen. Alle 26 Kantone, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD), die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), der Schweizerische Städteverband (SSV/UVS) sowie sechs politische Parteien (CVP, FDP, GPS, GLP, SP und SVP) haben sich zur Vorlage geäussert. Des Weiteren haben sich zahlreiche Hilfswerksorganisationen, NGOs, kirchliche Organisationen, das UN Refugee Agency Büro für die Schweiz und Liechtenstein (UNHCR) sowie weitere Vernehmlassungsteilnehmende (z.B. Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB] vernehmen lassen. Zusätzliche Stellungnahmen sind eingegangen von Allianz für die Rechte der Migratenkinder (ADEM), Asylex legal advisory (AsyLex), AvenirSocial Soziale Arbeit Schweiz (AvenirSocial), Eidgenössiche Migrationskommission (EKM), Freiplatzaktion Zürich Rechtshilfe Asyl und Migration (FPA), Inclusion Handicap, Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (KAZ), Kinderanwaltschaft Schweiz (Kinderanwaltschaft), Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende Zürich. Einige Vernehmlassungsteilnehmende haben auf eine Stellungnahme verzichtet (z.B. Bürgerlich-Demokratische Partei [BDP], Evangelische Volkspartei der Schweiz [EVP], Partei der Arbeit
1 In der AGNA als Mitglieder vertreten sind neben dem SEM, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie die Schweizerischen Städte- und Gemeindeverbände.