Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/68: Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) · 27 Seiten

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[PDA], Schweizerischer Arbeitgeberverband [SAV], Auslandschweizer-Organisation ASO [ASO], Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen [SVBK], economiesuisse, Travail.Suisse).

Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammen. Für die Einzelheiten wird auf die Originalfassung der Stellungnahmen verwiesen.

3. Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

Eine deutliche Mehrheit der Kantone, die KKJPD, SGV, SSV und die VKM begrüssen die Vorschläge im Bereich Asylverfahren sowie im Bereich des Wegweisungsvollzugs (Vorschläge zur AsylV 1, AsylV 3 und zur VVWAL) und es wurden teilweise Änderungs- oder Präzisierungsvorschläge eingebracht (z.B. im Bereich Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone sowie bei den Regelungen zum Wegweisungsvollzug, vgl. Art. 21, 34 und 34a Vorentwurf AsylV 1 [VE-AsylV 1]). Auch die CVP und FDP sowie die GLP (hat sich nur zur AsylV 1 geäussert) begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen. Die FDP hält fest, dass bezüglich der unkontrollierten Abreisen von Asylsuchenden in der Praxis unbedingt Lösungen zu finden seien. Die CVP begrüsst, dass die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs in enger Absprache mit den Kantonen umgesetzt wird. Dies sei notwendig, da die Kantone von der Vorlage direkt betroffen seien.

Seitens der Hilfswerksorganisationen, NGOs, kirchlichen Organisationen und UNHCR, der SP und der GPS und dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht (BVGer), welche die Vorschläge im Bereich Verfahrens- und Wegweisungsvollzug im Grundsatz zwar begrüssen, werden insbesondere bei den Vorschlägen zum Rechtsschutz (Art. 52a ff. VE-AsylV 1), zu den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (Art. 7 VE-AsylV 1) sowie zu den Regelungen betreffend besondere Zentren des Bundes (Art. 13, 14 und 16 VE-AsylV 1) viele teilweise auch kritische Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge eingebracht (siehe hierzu Ziffer II/1 unten). Die GPS ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen insbesondere im Rechtsschutz Lücken aufweisen würden, welche sich auf die Effizienz der Neustrukturierungsvorlage negativ auswirken und faire Asylverfahren verhindern könnten. Die SP unterstützt die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen im Grundsatz. Ergänzungsbedarf sieht sie primär bei der Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden, bei der Gewährung von genügend langen Fristen im Asylverfahren sowie einer ausreichenden Finanzierung der Leistungen der Rechtsberatungsstellen. Bezüglich der Änderungen in der VVWAL wird seitens der Hilfswerkorganisationen, NGOs, kirchlichen Organisationen, UNHCR, SP und GPS insbesondere der Vorschlag zum gestaffelten Vollzug der Wegweisung kritisiert (Art. 26f VE-VVWAL).

Die SVP lehnt die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren grundsätzlich ab. Personen, welche keine asylrelevante Verfolgung geltend machen würden, sollten bereits an der Schweizer Grenze abgewiesen werden. Die Asylverfahren sollten hier nicht beschleunigt werden, sondern es sollten keine Verfahren durchgeführt werden. Rasche Asylverfahren würden schneller dazu führen, dass mehr Personen in kürzerer Zeit der Sozialhilfe zugeführt würden und ihre Familie nachziehen können. Der Fokus in der Asylpolitik müsse beim Vollzug der Wegweisungen liegen. Die Vorschläge zum Rechtsschutz werden von der SVP ebenfalls abgelehnt. Auch der Kanton SZ äussert sich kritisch. Er betont, dass die nach wie vor ungeklärte Situation bei der Festlegung des Standorts für ein Bundesausreisezentrum in der Verfahrensregion Zentral- und Südschweiz und der bislang unzureichenden Berücksichtigung der dortigen tatsächlichen Ausgangslage durch das SEM sich in den nun vorgelegten Ausführungsbestimmungen niederschlage. Diese werden als ungenügend erachtet. Der Kanton SZ sieht sich deshalb derzeit ausserstande, zum Entwurf einlässlich Stellung zu beziehen.

Die Änderungen in der AsylV 2 werden von einer Mehrheit der Kantone im Grundsatz begrüsst.