Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/81: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 25 Seiten
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1 Vernehmlassungsteilnehmer (SKG) weist darauf hin, dass der Begriff „alleinstehend“ vage sei und eine Vielzahl von Interpretationen ermögliche. Dieser Begriff solle deshalb in der Botschaft präzisiert werden.
3.4.2 Weitere Lücken
1 Vernehmlassungsteilnehmer (FVE) fordert, dass die Lücke geschlossen werden soll, die entsteht, wenn ein Arbeitnehmer mehr als drei Monate krank ist, dieser keinen AHV-pflichtigen Lohn mehr bezieht und keine andere Person für das Kind Anspruch auf Familienzulagen gelten machen kann. Drei Vernehmlassungsteilnehmende (GPS, SSV und EKFF) sind der Ansicht, dass es im System der Familienzulagen weitere Lücken gebe (bspw. Anspruch für Waisenkinder) und wünschen, dass diese mit der vorliegenden Revision ebenfalls geschlossen werden.
3.4.3 Anpassung des Familienzulagensystems
1 Vernehmlassungsteilnehmer (VD) ist der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der Alterung der Bevölkerung die Unterstützung der Familien nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden soll – und damit entsprechend den Regelungen der meisten EU-/EFTA-Ländern unabhängig von einer Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden sollte. 1 weiterer Vernehmlassungsteilnehmer (GPS) äussert den Wunsch, dass die Familienzulagen unabhängig vom Status des Kindes resp. seiner Eltern auszurichten seien, sodass das Prinzip „Ein Kind, eine Zulage“ verwirklicht werden könne.
3.4.4 Erhöhung der Familienzulagen
5 Vernehmlassungsteilnehmende (GPS, SGB, Travail.Suisse, EKF und EFS) fordern, dass die Familienzulagen erhöht werden. Während sich GPS und Travail.Suisse bezüglich des Betrags, um den die Familienzulagen erhöht werden sollen, nicht äussern, verlangen SGB, EKF und EFS, dass die Mindestansätze um 50 Franken pro Monat erhöht werden12. Travail.Suisse verlangt, dass der Bundesrat unabhängig von der Steuervorlage 2017 Vorschläge betreffend Erhöhung der Zulagen machen solle. Die vom Bundesrat am 21. März 2018 verabschiedete Botschaft für die Steuervorlage 2017 sieht eine Erhöhung der Mindestansätze um 30 Franken pro Monat vor13. Begründet wird die Forderung damit, dass die Zulagen eine wichtige Massnahme im Kampf gegen Armut und wichtig für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit seien. Diese sozialpolitische Massnahme käme v.a. Einelternfamilien sowie Familien mit tiefen Einkommen zu Gute. Zudem seien die Kinderkosten seit der letzten Anpassung gestiegen. Die Zulagen könnten ihren Zweck nur erfüllen, wenn diese mit den Lebenshaltungskosten der Familien mithalten können.
3.4.5 Mechanismus
5 Vernehmlassungsteilnehmende (PFS, PFV, SF-MVB, Pro Juventute und SVAMV) fordern, dass angesichts der Kosten, welche die Familien zu tragen haben, es nicht angezeigt sei, mit der Anpassung der Familienzulagen zu warten, bis der Landesindex der Konsumentenpreise um 5 Prozent seit der letzten Anpassung gestiegen ist. Konkret verlangen sie, dass Artikel 5
12 D.h. Kinderzulagen von 200 Franken pro Monat auf 250 Franken pro Monat und Ausbildungszulagen von
250 Franken pro Monat auf 300 Franken pro Monat.
13 Abrufbar unter. www.efd.admin.ch > Steuern > Steuern national > Steuerreform und AHV-Finanzierung. Der Ständerat hat am 7. Juni 2018 in die Steuervorlage 17 (SV17) einen sozialpolitischen Ausgleich zugunsten der AHV im Umfang von 2 Milliarden Franken eingefügt, dafür die Erhöhung der Kinderzulagen gestrichen. Die Vorlage heisst neu Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).