Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/81: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Weitere Anträge
3.2.1 Weitere Lücken
1 Vernehmlassungsteilnehmer fordert, dass die Lücke geschlossen werden soll, die entsteht, wenn ein Arbeitnehmer mehr als drei Monate krank ist, er keinen AHV-pflichtigen Lohn mehr bezieht und keine andere Person für das Kind Anspruch auf Familienzulagen gelten machen kann. Zudem fordern 2 Vernehmlassungsteilnehmende, dass weitere Lücken (bspw. Anspruch für Waisen-Kinder) im Bereich der Familienzulagen geschlossen werden sollen.
3.2.2 Anpassung des Familienzulagensystems
1 Vernehmlassungsteilnehmer fordert, dass die Familienzulagen unabhängig vom Status des Kindes bzw. der Eltern auszurichten seien, 1 anderer Vernehmlassungsteilnehmer beantragt, dass die Unterstützung der Familien nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden solle.
3.2.3 Erhöhung der Familienzulagen
5 Vernehmlassungsteilnehmende verlangen, dass die Familienzulagen erhöht werden sollen. Weitere 5 Vernehmlassungsteilnehmende fordern, den heute geltenden Mechanismus anzupassen, nach welchem die Familienzulagen nach Erreichen bestimmter Voraussetzungen3 automatisch erhöht werden.
Anträge und Bemerkungen zum Vorentwurf
3.3.1 Vorbemerkung
Es werden im Folgenden die Änderungsvorschläge und Kritikpunkte zu den einzelnen Bestimmungen aufgeführt. Ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung wird nur ausnahmsweise erwähnt. Angeführt werden jeweils lediglich die in einer Stellungnahme vorgebrachten Hauptargumente. Besonders ausführliche Stellungnahmen werden nur insoweit wiedergegeben, als sie konkrete materielle Änderungen fordern. Alle Einzelheiten können den im Internet publizierten Stellungnahmen entnommen werden.4
3.3.2 Bemerkungen zur Systematik
Zur Gesetzessystematik sind keine Stellungnahmen eingegangen.
3.3.3 Anträge und Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen
3.3.3.1 Titel
Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (Familienzulagengesetz, FamZG)
Zum geänderten Titel sind keine Stellungnahmen eingegangen.
3.3.3.2 Ingress
gestützt auf Artikel 116 Absätze 1, 2 und 4 der Bundesverfassung,
Zum geänderten Ingress sind keine Stellungnahmen eingegangen.
3.3.3.3 Ersatz eines Ausdrucks (betrifft nur den französischen Text)
Zum ersetzten Ausdruck im französischen Text sind keine Stellungnahmen eingegangen.
3 Anstieg des Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens
5 Prozent.
4 www.bsv.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen.