Vorlage

Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 14 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

3Hat die Veranstalterin keine Zweifel darüber, dass die Kundin oder der Kunde auch die wirtschaftlich berechtigte Person ist, so hat sie dies in geeigneter Form zu dokumentieren.

Art. 12 Erforderliche Angaben

1Die schriftliche Erklärung der Kundin oder des Kunden über die wirtschaftlich berechtigte Person muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse und Staatsangehörigkeit.

2Die Erklärung kann von der Kundin oder dem Kunden oder von einer von ihr beziehungsweise ihm bevollmächtigten Person unterzeichnet oder elektronisch bestätigt werden. Bei juristischen Personen ist die Erklärung von einer Person zu unterzeichnen oder elektronisch zu bestätigen, die nach der Gesellschaftsdokumentation dazu berechtigt ist.

3Stammt eine wirtschaftlich berechtigte Person aus einem Land, in dem Geburtsdaten oder Wohnsitzadressen nicht verwendet werden, so entfallen diese Angaben. Diese Ausnahmesituation ist in einer Aktennotiz zu begründen.

3. Abschnitt: Besondere Sorgfaltspflichten

(Art. 6 GwG)

Art. 13 Grundsatz

Die Veranstalterin trifft mit angemessenem Aufwand zusätzliche Abklärungen, sobald einer der nachfolgenden Fälle vorliegt:

a. eine Geschäftsbeziehung oder Transaktion mit erhöhtem Risiko nach den Artikeln 14 und 16, ausser sie lässt sich sofort plausibilisieren;

b. Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen, die ungewöhnlich erscheinen, ausser ihre Rechtmässigkeit ist erkennbar;

c. Wahrnehmungen der Veranstalterin, die darauf schliessen lassen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder einem qualifizierten Steuervergehen herrühren oder der Terrorismusfinanzierung dienen.

Art. 14 Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko

1Die Veranstalterin legt Kriterien fest, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko hinweisen.

2Als Kriterien kommen je nach Geschäftsaktivität der Veranstalterin und Kundenprofil insbesondere in Frage:

a. Sitz oder Wohnsitz der Kundin oder des Kunden oder der wirtschaftlich berechtigten Person und Staatsangehörigkeit der Kundin oder des Kunden oder der wirtschaftlich berechtigten Person;