Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 42 Seiten

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können, wenn eine Datenbank mit den CoC-Daten zur Verfügung steht, mit denen die kantonalen Zulassungsbehörden die Papierdaten verifizieren und für die Ausstellung der Fahrzeugausweise elektronisch übernehmen können. Zwar hat die Vereinigung der europäischen Fahrzeug- und Fahrerdaten-Registrationsbehörden 2011 ein Projekt zur elektronischen Übermittlung der CoC-Daten gestartet. Ein konkreter Termin für die Einführung eines rechtlichen Rahmens für elektronische CoC-Daten ist in der EU gegenwärtig jedoch nicht absehbar. Das ASTRA beabsichtigt deshalb ein nationales Projekt mit dem Ziel, zumindest die CoC-Daten der für den Schweizer Markt bestimmten Fahrzeugen von den Herstellern elektronisch zu erhalten und in einer Datenbank den Zulassungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Dies wird allerdings frühestens Ende 2020 möglich sein.

Da verschiedene Ausrüstungsmerkmale, wie beispielsweise Sicherheitssysteme, nicht im CoC aufgeführt sind, kann die Zulassungsbehörde auch nicht überprüfen, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung noch vollumfänglich den geltenden Vorschriften entspricht. Die aufgrund geänderter Vorschriften ungenügende Ausrüstung kann unter Umständen erst Jahre später, bei der ersten periodischen Kontrolle, erkannt werden. Die Betroffenen (Fahrzeughalter, Händler oder Importeure) können dafür zur Verantwortung gezogen werden und es können sich Ersatzansprüche ergeben.

Durch die Angleichung der schweizerischen fahrzeugtechnischen Vorschriften mit denjenigen der EU und der UNECE werden technische Handelshemmnisse abgebaut. Der Handel, die Hersteller und die Kunden müssen sich ihrer Stufe entsprechend mit den neuen Vorschriften vertraut machen, profitieren dafür von einer grösseren Produktauswahl und von grösseren Märkten.

3.4. Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen tragen direkt oder indirekt zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Umwelt bei. Die Übernahme der weiterentwickelten Vorschriften aus dem EU-Recht und den UNECE-Regelungen, insbesondere die Bremsvorschriften für die land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge, wirkt vorwiegend präventiv gegen Unfälle. Die gezielte Einbindung der neuen Abgas-Vorschriften der EU für mobile Maschinen und Geräte sowie für Traktoren ins Schweizer Recht reduziert den Ausstoss von lokal wirkenden Schadstoffen wie Stickoxyden und Russpartikeln.

Neu eingeführte Erleichterungen sind so ausgestaltet, dass keine zusätzlichen Gefährdungen von Mensch und Umwelt zu erwarten sind. Durch die geänderten Bestimmungen sind daher keine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erwarten.

3.5. Auswirkungen auf die Umwelt

Die Schweiz übernimmt die fahrzeugtechnischen Bestimmungen mit Bezug auf den Umweltschutz aus dem internationalen harmonisierten Recht. Damit können Schweizer Hersteller und Käufer von erprobten, in ihrer Gesamtwirkung eingehend untersuchten technischen Lösungen ausgehen. Die neuen Emissionsvorschriften für Arbeitsfahrzeuge und Fahrzeuge in der Landwirtschaft, die auch Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und die Wirkung im Echtbetrieb enthalten, können deutliche Verbesserungen im Bereich des Umweltschutzes bewirken. Die Vereinfachung des Zulassungsverfahrens und die mit der Harmonisierung der Vorschriften einhergehende Vergrösserung des Angebots begünstigen zudem den Ersatz alter Technik durch effizientere und sauberere Fahrzeuge.