Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 42 Seiten
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3. Auswirkungen
3.1. Auswirkungen auf den Bund
3.1.1. Finanzielle Auswirkungen
Die Importeure können künftig wählen, ob sie in der EU typengenehmigte Fahrzeuge (wie bisher) mit Datenblättern des ASTRA oder (neu) gemäss Motion Darbellay (13.3818) direkt mit CoC zulassen.
Die Umsetzung der Motion Darbellay dürfte deshalb dazu führen, dass vom ASTRA weniger Datenblätter erstellt und die daraus resultierenden Einnahmen abnehmen werden.
Die Änderungen der fahrzeugtechnischen Vorschriften haben für den Bund erfahrungsgemäss keine finanziellen Auswirkungen.
3.1.2. Personelle Auswirkungen
Die Umsetzung der Motion Darbellay dürfte dazu führen, dass Importeure beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) weniger Datenblätter zur Bescheinigung einer EU-Typengenehmigung erstellen lassen. Dafür nimmt aber die Anzahl Fahrzeuge zu, die einzeln bezüglich CO2-Sanktion abgeklärt werden müssen (weil sie ohne Datenblatt zugelassen werden). Insgesamt dürfte daraus beim ASTRA ein Mehraufwand entstehen, der mit dem bestehenden Personal bewältigt werden muss und deshalb zu längeren Bearbeitungszeiten führen wird.
3.2. Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Bei Fahrzeugen mit einer schweizerischen Typengenehmigung oder einem auf Basis der europäischen Typengenehmigung ausgestellten schweizerischen Datenblatt werden die für die Zulassung massgebenden Daten vom ASTRA erhoben und in einer Bundesdatenbank gespeichert. Bei der Zulassung solcher Fahrzeuge übernehmen die Kantone die massgebenden Angaben aus dieser Datenbank und ergänzen die individuellen Angaben (Halter, Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, Stammnummer). Dieses Verfahren besteht weiterhin. Alternativ muss aber – aufgrund des parlamentarischen Auftrags der Motion Darbellay (13.3818) – ein vereinfachtes Zulassungsverfahren angeboten werden. Der administrative Aufwand der Strassenverkehrsämter wird pro zugelassenes Fahrzeug beim neuen Verfahren wesentlich höher sein. Sie können die für die Zulassung relevanten Daten nicht mehr elektronisch aus der Datenbank des ASTRA entnehmen, sondern müssen sie aus den beigebrachten Dokumenten erfassen. Auch führt der Wegfall der Identifikationsprüfung zu keiner Entlastung, da die Zulassungsbehörden stattdessen künftig (ausländische) Dokumente prüfen müssen. Wie hoch der künftige Mehraufwand insgesamt sein wird, hängt vom Verhalten der Importeure ab, denn diese können neu zwischen zwei Zulassungsverfahren wählen. Wenn die Grossimporteure – wie angekündigt –unverändert das zwar für sie aufwändigere, aber bei grosser Stückzahl pro Fahrzeugtyp wesentlich raschere Zulassungsverfahren via ASTRA wählen, dann wird der Mehraufwand der Kantone geringer sein.
Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts obliegt, abgesehen von Kontrollen beim Grenzübertritt, den Kantonen. Die neuen Vorschriften müssen daher durch die Vollzugstellen aufbereitet und geschult werden. Durch die Harmonisierung mit den internationalen fahrzeugtechnischen Vorschriften werden jedoch davon abweichende schweizerische Vorschriften abgebaut, was die Vielfalt anwendbarer Regelungen reduziert.
Die auf die Gemeinden fallenden Vollzugsaufgaben sind von den vorgeschlagenen Änderungen nicht betroffen.
3.3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Bei der Zulassung von Fahrzeugen anhand der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) werden die Fahrzeuge nicht mehr identifiziert. Das heisst, es kann von den Zulassungsbehörden nicht mehr überprüft werden, ob das eingereichte CoC mit dem Fahrzeug übereinstimmt oder ob das Fahrzeug davon abweichende Merkmale (zum Beispiel Abmessungen und Gewichte, Sitzplatzzahl, Anhängerkupplung, Räder) hat. Die von den Kantonen aus dem CoC abgeschriebenen Daten für das Einzelfahrzeug werden in die Datenbank des Zulassungskantons und von dort in die zentrale Datenbank des ASTRA geladen. Das Datenqualitätsrisiko wird mit dem Zulassungsablauf nach der Motion Darbellay (13.3818) zunehmen. Die Qualität der Daten wirkt sich indirekt auch bei den Bezügern von Daten aus (Statistikämter, Steuerbehörden, Versicherungen, Polizeien, etc.). Das Datenqualitätsrisiko wird erst reduziert werden