Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 42 Seiten

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Abs. 2: Im italienischen Text wird aus Gründen der Vereinheitlichung mit der VTS im ganzen Erlass der Ausdruck «servizio d’esame» durch «organo di controllo» ersetzt.

Abs. 3: Im italienischen Text wird aus Gründen der Vereinheitlichung im ganzen Erlass der Ausdruck «odocronocrafo» durch «tachigrafo» ersetzt.

Abs. 4: Im italienischen Text wird in Anpassung an die übliche Terminologie im ganzen Erlass der Ausdruck «appendice» durch «allegato» ersetzt.

Art. 2 Bst. m und n

Im italienischen Text wird «servizio» ersetzt durch «organo» (Kurzform von «organo di controllo»)

Art. 18 Abs. 1

Der Verweis auf den Anhang 2 TGV wird der Neufassung des Anhangs angepasst (die Unterziffern entfallen).

Anh. 1 Ziff. 2.1

Suchlampen von Fahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Sanität und des Zolls: Der Verweis auf die VTS wird aktualisiert (Art. 110 Abs. 3 Bst. a Ziff. 5 VTS).

Anh. 1 Ziff. 2.3

In der Liste der typengenehmigungspflichtigen Fahrzeugsysteme und Fahrzeugteile, für die internationale Genehmigungen anerkannt und erteilt werden können, sind auch die Fahrtschreiber und ihre Komponenten einzeln aufgeführt. Der «intelligenter Fahrtschreiber» und die zugehörigen externen Module sollen neu in diese Liste aufgenommen werden [siehe auch den Erläuternden Bericht «Chauffeurverordnung (ARV 1) sowie weitere Verordnungen zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 165/201463 («Einführung des intelligenten Fahrtschreibers»)»].

Anh 2

Die Liste der anerkannten Prüfstellen wird nachgeführt. Der Anhang 2 erhält eine neue Fassung ohne Unterziffern.

63 Siehe Fussnote in Kapitel 1.2.1. zu Art. 100 Bst. a und b Abs. 1, 1bis –1quater (neu) und 2