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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 48 Seiten

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13 Prüfung des Heissbremsverhaltens der Bremse (Prüfung Typ I)

131 Vorkonditionierung

Für die Prüfung des Heissbremsverhaltens der Betriebsbremsanlage müssen die Bremsen des beladenen Fahrzeugs mit wiederholten Bremsungen wie folgt vorkonditioniert werden:

Fahrzeugklasse v1 v2 Intervall Anzahl maximal Zyklen M1 80 % vmax, ≤ 120 km/h ½ v1 45 s15

M2 80 % vmax, ≤ 100 km/h ½ v1 55 s15

N1 80 % vmax, ≤ 120 km/h ½ v1 55 s15

M3, N2, N3 80 % vmax, ≤ 60 km/h ½ v1 60 s20

T, C ½ v120

80 % vmax 60 s wahlweise, wenn vmax ≤ 40 km/h 0,05 v118

Motorräder, Leicht-, Klein- und

dreirädrige Motorfahrzeuge

Vorderrad / kombinierte Bremsen 70 % v , ≤ 100 km/h ½ v1 1000 m 10 max

Hinterrad 70 % vmax, ≤ 80 km/h

132 Wirkprüfung

Bei der unmittelbar anschliessenden Wirkprüfung darf die Bremswirkung nicht unter 60 % der mit kalter Bremse ermittelten Wirkung und bezogen auf die für die kalte Bremse geltenden Wirkungsanforderungen nicht unter folgende Werte sinken:

132.1 Fahrzeuge der Klasse M1: 75 %;

132.2 Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N, T, C: 80 %;

132.3 Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge: 65 %.

14 Prüfung der Dauerbremswirkung (Prüfung Typ II oder Typ IIA)

Dauerbremsen von Traktoren und Fahrzeugen der Klassen N und M2 müssen eine mittlere Verzögerung von mindestens 0,5 m/s2 erreichen. Dauerbremsen von Gesellschaftswagen der Klasse M3 (ausgenommen Gesellschaftswagen der Klasse I) und von Fahrzeugen der Klasse N3, die zum Ziehen von Anhängern der Klasse O4 zugelassen sind, müssen eine mittlere Verzögerung von mindestens 0,6 m/s2 erreichen. Dabei muss die Getriebestufe eingelegt werden, in welcher bei der Drehzahl der grössten Motornutzleistung die erreichbare Geschwindigkeit am nächsten bei 30 km/h liegt und die Motordrehzahl den vom Hersteller oder der Herstellerin vorgeschriebenen Höchstwert nicht überschreitet. Die mittlere Verzögerung ist über die Zeit und Geschwindigkeitsveränderung zu ermitteln.