Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/58: Änderung des Kartellgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» · 18 Seiten

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Vorgetragene Argumente gegen die Nichtberücksichtigung einer Privilegierung der Verhinderung von Reimporten:

Wenn Unternehmen Waren in der Schweiz produzieren und ins Ausland exportieren, sollten sie diese Waren im Ausland günstiger anbieten können als in der Schweiz. Demnach sollten sie auch die Möglichkeit haben, zu verhindern, dass die exportierten Produkte wieder in die Schweiz reimportiert werden. Der Gegenvorschlag sehe im Gegensatz zur Fair-Preis-Initiative von einer Privilegierung der Verhinderung von Reimporten ab und schränke damit Schweizer Exporteure unnötig in ihrer Preispolitik ein (AR, Initiativkomitee).

3.6 Diskriminierung im Onlinehandel mittels Geoblocking

Vorgetragene Argumente für den Verzicht auf ein Verbot des privaten Geoblockings:

Die Durchsetzung im Ausland wäre mit grossen Schwierigkeiten behaftet und somit voraussichtlich wirkungslos (BE, BDP, economiesuisse, SVP, ZH). Damit hätte ein Verbot des privaten Geoblockings faktisch eine Diskriminierung der Schweizer Unternehmen zur Folge (BE, Swiss Textiles).

Der Onlinehandel könne nicht abgekoppelt von den Rahmenbedingungen am Lieferort betrachtet werden. So fielen durch Transport- und Logistikzentren Kosten in der Schweiz an, welche durch unterschiedliche Lebenshaltungs-, Lohn- und Mietkosten nicht mit jenen im Ausland verglichen werden können. Zudem sei der Onlinehandel oft komplementär zum stationären Handel, bei welchem wiederum die lokalen Kosten anfallen und sich auch in den Preisen im Onlinehandel niederschlagen. Werden im Onlinehandel ausländische Preise beansprucht, würden insbesondere die Löhne in Tieflohnbranchen wie dem Detailhandel oder der Transport- und Logistikbranche unter Druck geraten (SGB).

Geoblocking könne aus regulatorischen Gründen notwendig sein, um länderspezifischen Vorschriften entsprechen zu können (economiesuisse, Swiss Retail Federation) oder aus praktisch-organisatorischen Überlegungen, wie beispielsweise die Handhabung von Retouren (economiesuisse).

Auch die entsprechende EU-Regulierung stelle keinen diskriminierungsfreien Onlinehandel her und es bestehe keine grenzüberschreitende Lieferpflicht. Lediglich der Zugang zu den Websites müsse gewährleistet sein (VSV).

Vorgetragene Argumente gegen den Verzicht auf ein Verbot des privaten Geoblockings:

Es brauche Massnahmen um den diskriminierungsfreien Einkauf im Onlinehandel sicherzustellen (AG Berggebiet LU, BKW, SAB, UR), weil dieser an Bedeutung gewinne und auch für KMU und Konsumentinnen und Konsumenten immer wichtiger werde (SP, Travail.Suisse). Die Diskriminierung von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten durch private Geoblocking-Massnahmen müsse verhindert werden (CVP). Es fehle eine Rechtfertigung dafür, dass aus dem Internet heruntergeladene Inhalte in der Schweiz deutlich mehr als im Ausland kosten (NE). Ein Verbot würde zu sinkenden Preisen führen (EKK).

Da im Onlinehandel Waren und Dienstleistungen den Nachfragern aus der Schweiz teurer angeboten würden, sinke die Wettbewerbsfähigkeit der KMU und die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Mehrerträge flössen mehrheitlich ins Ausland ab (AR, Initiativkomitee).

Für die Durchsetzung sei keine staatsvertragliche Regelung mit anderen Ländern notwendig. Es bestünden genügend Sanktionsmassnahmen, die eine wirkungsvolle Umsetzung auch eines einseitigen Verbots ermöglichten. Dazu gehörten etwa Netzsperren, Konfiszierung von Waren, das Zurückbehalten der Mehrwertsteuer oder Geldbussen. Zudem bestehe mit dem Lugano-Übereinkommen eine zivilrechtliche Handhabe gegenüber Unternehmen in den meisten europäischen Ländern (AR, Initiativkomitee, VD).

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