Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/58: Änderung des Kartellgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» · 18 Seiten

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2.2.3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Gemeindeverband anerkennt den Handlungsbedarf und begrüsst eine Änderung des KG, um gegen die unbefriedigende und für Unternehmen nachteilige Situation vorzugehen. Es seien insbesondere auch Gemeinden tangiert, wenn gemeindeeigene Institutionen überhöhte Preise bezahlen. Der Gemeindeverband äussert sich jedoch nicht dazu, inwieweit der indirekte Gegenvorschlag die geeignete Lösung darstellt.

Der Städteverband beurteilt den indirekten Gegenvorschlag insgesamt positiv, wobei einzelne Mitglieder aufgrund ihrer Grenznähe eine Umsetzung im Sinne der pa.Iv. Altherr bevorzugen würden.

Die SAB begrüsst den indirekten Gegenvorschlag, fordert jedoch, dass für relativ marktmächtige Unternehmen dieselbe kartellrechtliche Missbrauchskontrolle wie für marktbeherrschende Unternehmen angewandt wird. Mit diesen Massnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gestärkt und das Preisniveau in der Schweiz gesenkt werden. Insbesondere die Tourismusindustrie in den alpinen Räumen sei heute aufgrund der Kaufkraftabschöpfung durch internationale Unternehmen negativ betroffen. Überdies sollte ein Verbot des privaten Geoblockings eingeführt werden. Schliesslich fordert die SAB, dass die Motion Bischof separat umgesetzt wird.

2.2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände

economiesuisse wird erst nach Vorliegen der Botschaft, welche auch die Fair-Preis-Initiative behandelt, im Detail Position beziehen. Hingewiesen wird jedoch bereits auf Widersprüche zwischen Marktöffnung und Heimatschutz. Auf der einen Seite würde mit dem indirekten Gegenvorschlag versucht, die hohen Preise in der Schweiz zu bekämpfen. Auf der anderen Seite werde in der politischen Diskussion zum Beschaffungsrecht gefordert, dass Schweizer Angebote entsprechend dem generellen Preisniveau höher ausfallen dürfen als Angebote aus dem Ausland. Falls die relative Marktmacht eingeführt werden sollte, wird grundsätzlich begrüsst, dass der indirekte Gegenvorschlag diese auf grenzüberschreitende Sachverhalte und auf marktstarke Anbieter beschränkt sowie auf eine Reimport-Klausel verzichtet. Der primäre Zweck des KG sei der Schutz des Wettbewerbs, nicht des bilateralen Verhältnisses zwischen einzelnen Marktteilnehmern. Zudem würden falsche Erwartungen geschürt, da das allgemeine Preisniveau in der Schweiz sowohl durch den indirekten Gegenvorschlag als auch durch die Fair-Preis-Initiative nicht gesenkt würde. Allfällige Preisvorteile würden zudem nicht zwingend weitergegeben werden. Entsprechend sollte sich nur auf den indirekten Gegenvorschlag berufen können, wer nachweist oder glaubhaft macht, die erlangten Vorteile an die jeweiligen Abnehmer weiterzugeben. Möchte man die WEKO zu einem entschiedeneren Vorgehen anhalten, wäre eine Verordnung oder eine Bekanntmachung der WEKO die sachgerechte Regulierungsform. Weiter sollte abgeklärt werden, inwieweit sich die Aufrechterhaltung von Artikel 5 Absatz 4 KG bei Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung noch rechtfertigen lasse. economiesuisse begrüsst schliesslich den Verzicht auf ein Verbot des privaten Geoblockings.

Der sbv fordert, dass relativ marktmächtige Unternehmen derselben Missbrauchskontrolle wie marktbeherrschende Unternehmen unterstellt werden. Der indirekte Gegenvorschlag gehe hingegen zu wenig weit. Die der Landwirtschaft nachgelagerten Stufen, insbesondere zwei grosse Schweizer Detailhändler hätten durch Übernahmen in den letzten Jahren im Bereich Agro-Food oftmals starke Positionen erlangt. Durch die Erfassung von relativ marktmächtigen Anbietern und Nachfragern sowie von reinen Binnensachverhalten sollte gewährleistet werden, dass marktstarke Nachfrager die Bedingungen auf den Beschaffungsmärkten im Bereich Agro-Food nicht auf unzulässige Art und Weise festlegen und sich somit auch Anbieter zur Wehr setzen können.

Der SGB begrüsst, dass der indirekte Gegenvorschlag die problematischen Punkte der Fair-Preis-Initiative – welche er ablehnt – reduziert. Insgesamt wird jedoch bezweifelt, dass der indirekte Gegenvorschlag mittels dem Konzept der relativen Marktmacht der richtige Weg ist,

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