Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/58: Änderung des Kartellgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» · 23 Seiten
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Erläuternder Bericht zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis- Initiative)»
vom 22. August 2018
Übersicht
Die am 12. Dezember 2017 vom Verein «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» eingereichte Eidgenössische Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» fordert die Gewährleistung der diskriminierungsfreien Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Ausland sowie die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen, die durch einseitiges Verhalten von marktmächtigen Unternehmen verursacht werden. Zu diesem Zweck verlangt die Initiative eine Ergänzung von Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung und die Aufnahme einer neuen Ziffer in den Übergangsbestimmungen.
Hiermit wäre insbesondere eine Anpassung des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 1995 verbunden. Neben marktbeherrschenden Unternehmen sollen neu auch «relativ marktmächtige» Unternehmen von der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle erfasst werden. Beispielsweise müssten die Wettbewerbsbehörden und Gerichte unter gewissen Umständen auch die Preispolitik zwischen zwei Schweizer Unternehmen im Inland untersuchen, selbst wenn keines davon marktbeherrschend ist. Dies geht nach Ansicht des Bundesrates zu weit und gefährdet die Rechtssicherheit, die Wirtschaftsfreiheit und letztendlich Arbeitsplätze.
Überdies verlangt die Initiative die grundsätzliche Gewährleistung des diskriminierungsfreien Einkaufs im Online-Handel, insbesondere durch eine entsprechende Ergänzung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Initianten fordern somit ein grundsätzliches Verbot des sogenannten (privaten) Geoblockings. Ein solch unilaterales Verbot der Schweiz, welches grundsätzlich gegen Anbieter gerichtet ist, die Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten und ihre Geschäftstätigkeit im Ausland ausüben, wäre ohne entsprechende staatsvertragliche Regelungen mit anderen Ländern im Ausland mit grossen Durchsetzungsschwierigkeiten behaftet und somit nach Ansicht des Bundesrates wohl wirkungslos.
Die Initiative soll dem Parlament zur Ablehnung empfohlen werden. Der vorliegende indirekte Gegenvorschlag beinhaltet ebenfalls eine Anpassung des geltenden Kartellgesetzes und nimmt das von der Initiative vorgeschlagene Konzept der «relativen Marktmacht» auf, begrenzt dessen Anwendungsbereich jedoch auf Abschottungen des Schweizer Marktes. Von relativ marktmächtigen Unternehmen abhängige Unternehmen sollen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dort praktizierten Preisen und sonstigen Geschäftsbedingungen beziehen können. Damit wird die Kernforderung der Initiative erfüllt: Die Stärkung der Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen im Ausland zur Erleichterung von Parallelimporten. Zugleich werden die dem Initiativtext innewohnenden negativen Konsequenzen für innenwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen vermieden, die nicht von Marktabschottungen betroffen sind. Ein Verbot des privaten Geoblockings sieht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates nicht vor.