Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 83 Seiten

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Pflegesituationen stellen die Pflegefachpersonen die interprofessionelle Verständigung über den Pflegeprozess und die Behandlungen sicher, um die Kontinuität und die Sicherheit der Pflege zu gewährleitsten».

Der VFP schlägt vor, das Verb «koordinieren» beziehungsweise «coordonner» hinzuzufügen, um der Kompetenz aus Buchstabe a zu entsprechen. Eine echte Kontinuität der Pflege könne nämlich nur gewährleistet werden, wenn sie auf der Übertragung des Pflegeprozesses auf die Teams beruhe, welche die Nachfolge den zu behandelnden Personen und ihren Angehörigen übernähmen.

Buchstabe f

Acht Stellungnehmende (ASI Vaud, INS, OdA GS Aargau, SBK-ASI, SGI, SIGA-SFIA, SNL, Swiss ANP) möchten bei Buchstabe f zusätzlich zu «unterstützen» beziehungsweise «soutenir» auch «beraten» beziehungsweise «conseiller» und «befähigen» beziehungsweise «autonomiser» aufführen. Die SNL und der VFP schlagen folgende Formulierung vor: «[…] soutenir les patients et leurs proches afin qu’ils soient en mesure de prévenir ou, le cas échéant, de surmonter et de faire face à une limitation, une situation de handicap ou une maladie», da dies mit der deutschen Version übereinstimme («[...] die zu behandelnden Personen und deren Angehörigen dabei unterstützen, Funktionseinschränkungen, Behinderungen und Krankheiten vorzubeugen oder diese zu überwinden»). Auch hier solle der Term «personnes considérées» («betroffene Personen») verwendet werden, wie schon an anderer Stelle vorgeschlagen.

C. Bussy merkt an, dass dieser Artikel der richtige Ort sei, um die Begriffe «Gesundheitsförderung», «empowerment» und «Förderung der Lebensqualität» einzubringen. Er schlägt folgende Änderung vor: «[…] um Patienten oder Kunden und ihre Angehörigen zu unterstützen und ihre Ressourcen, Kapazitäten und Kenntnisse zu mobilisieren oder zu stärken, damit sie in der Lage sind, eine Einschränkung, Behinderung oder Krankheit zu verhindern oder gegebenenfalls zu überwinden und zu bewältigen und ihre Gesundheit und Lebensqualität zu fördern».

Die SNL macht einen Formulierungsvorschlag für den erläuternden Bericht: «Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Pflege wenden ihre Kenntnisse in Gesundheitsförderung und Prävention an, um den Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen dabei zu helfen, gesund zu bleiben und sie dabei zu unterstützen, Funktionseinschränkungen, Behinderungen und Krankheiten zu überwinden. Wenn dies nicht möglich ist oder wenn der Gesundheitszustand der betroffenen Personen sich nicht verbessern lässt, ermitteln sie desren Bedürfnisse und nutzen die vorhandenen Mittel, um die bestmögliche Lebensqualität zu ermöglichen».

Buchstabe g

Die ASI Vaud schlägt folgende Ergänzung vor: «[...] Komplikationen durch eine einschlägige und gezielte klinische Evaluation vorzubeugen».

Die FMH bemerkt, dass die Kompetenzabgrenzung zwischen ärztlichem Personal und Pflegepersonal notwendig sei. Die Behandlungspflege müsse in enger Absprache mit dem/-r Arzt/Ärztin erfolgen, eine Kompetenzerweiterung des Pflegepersonals dürfe nicht zu Lasten der Patientensicherheit erfolgen.

Der UniBas ist es wichtig, dass nicht nur die Eckpunkte «Komplikationen vermeiden» versus «Lebensrettung» erwähnt würden, sondern auch die adäquate Reaktion auf Komplikationen, bei denen nicht gerade eine Lebensbedrohung vorliege, und schlägt folgende Formulierung vor: «[…] Komplikationen vorzubeugen oder bei ihrem Auftreten mit geeigneten Massnahmen zu reagieren sowie in Notfallsituationen lebenserhaltende Massnahmen zu ergreifen».

Die SNL schlägt folgende Formulierung vor: «[…] Komplikationen zu erkennen und vorzubeugen und in Notfallsituationen erste Massnahmen zu ergreifen». Für den erläuternden Bericht formuliert sie den folgenden Vorschlag: «Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Pflege sind die Fachleute, die den direkteren Kontakt mit den Patientinnen und Patienten haben. Sie sind das erste und letzte Auffangnetz. Die Durchführung einer klinischen Evaluation ist wesentlich, um rechtzeitig Risiken und Komplikationen zu erkennen, um Notfallsituationen vorzubeugen, darauf zu reagieren und sie zu bewältigen».

Buchstabe h

Der Kanton GE schlägt eine Umformulierung wie folgt vor: «[…] die Wirksamkeit des Pflegeprozesses

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