Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 83 Seiten
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Text hin, die es folgendermassen zu schliessen gelte: «[…] und ihre klinische Erfahrung zu nutzen, um die wirkungsvolle Umsetzung der Erkenntnisse in die Hebammenpraxis zu unterstützen». In der französischen Version sei dieser Satz vollständig.
Die BK HEB, die IG NGH und der SHV schlagen folgende Neuformulierung im Bericht vor: «Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Hebamme beteiligen sich daran, Probleme, die sich mittels Forschungsprojekten angehen lassen, zu erkennen und daraus praxisrelevante Forschungsfragen abzuleiten. Sie tragen dazu bei, dass diejenigen Erkenntnisse mit der grössten wissenschaftlichen Beweiskraft in die Berufspraxis umgesetzt werden und berücksichtigen dabei die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Situation.» Die BK HEB macht den folgenden Vorschlag für den französischen Text: «Les diplômé(e)s d'un cycle bachelor sage-femme identifient les problèmes qui peuvent être abordés par des projets de recherche et élaborent des questions de recherche adaptées à la pratique professionnelle.Elles participent au transfert des connaissances scientifiques valides dans la pratique professionnelle en prenant en compte la particularité de chaque situation».
Buchstabe k
Der Kanton GE, die BK HEB, die IG NGH und der SHV schlagen folgende Neuformulierung vor: «[…] ihr hebammenspezifisches Wissen und ihre Kenntnisse über Gesundheitskompetenz an Frauen, Familien sowie Angehörige der eigenen und anderer Berufsgruppen weiterzugeben». Beziehungsweise in der französischen Version «[…] diffuser auprès des femmes, des familles, de leurs pairs et des autres groupes professionnels, les savoirs propres au champ professionnel de la sage-femme et à son domaine de compétences en matière de santé». Die Verbände formulieren auch einen Vorschlag für den Text im erläuternden Bericht: «Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Hebamme sind fähig, ihr hebammenspezifisches Wissen und ihre Kenntnisse über Gesundheitskompetenz an Frauen, Familien und Fachpersonen der eigenen und anderen Berufsgruppen zur Verfügung zu stellen. Sie fördern bei Frauen und Familien die Fähigkeit, Gesundheitsinformationen zu finden, zu beurteilen, zu verstehen und anzuwenden. Im interprofessionnellen Austausch mit Fachpersonen der eigenen und anderen Berufsgruppen bringen Hebammen ihr spezifisches Wissen ein». Die BK HEB macht den folgenden Vorschlag für die Neuformulierung des französischen Texts: «Les diplômées/diplômés d'un cycle bachelor sage-femme mettent à disposition des femmes, des familles, de leurs pairs et des autres professionnels les savoirs propres à leur champ professionnel et leurs connaissances dans le champ des compétences en matière de santé. Elles promeuvent chez les femmes et les familles la capacité de chercher des informations de santé, de les évaluer, de les comprendre et de les appliquer. Lors des échanges interprofessionnels avec leurs pairs ou d'autres professionnels, les sages-femmes amènent leur savoir spécifique à leur domaine».
3.2.2.6 Artikel 6 (Bachelorstudiengang in Ernährung und Diätetik)
Der Kanton GE schlägt vor dem Hintergrund, dass die Gesamtstrategie «Gesundheit 2020» die menschenzentrierte Beziehung, den Transfer von Wissen und «Empowerment» fördert, folgende Ergänzung vor: «[…] im präventiven, therapeutischen, palliativen oder rehabilitativen Kontext eine patienten- oder klientenzentrierte Pflegebeziehung zu unterhalten, um die Aneignung von Fähigkeiten in Ernährung und Diätetik zu unterstützen und Autonomie und Handlungsfähigkeit zu fördern». Zudem soll hinzugefügt werden: «[…] in interprofessionellen Teams die Perspektive der Ernährung zu unterstützen und die Bedürfnisse der Patienten oder Klienten geltend zu machen».
Gemäss sages müsste der Artikel 6 um die Kompetenz ergänzt werden: «[…] psychosoziale Belastungssituationen der zu behandelnden Personen und deren Angehörigen zu erkennen und diese an Fachpersonen der Sozialen Arbeit zu triagieren».
Die BK E&D sowie der SVDE bemerken, dass im Bericht fälschlicherweise «Bachelorstudiengang in Ernährungsberatung und Diätetik» steht. Korrekt wäre «Bachelorstudiengang in Ernährung und Diätetik». Die beiden Stellungnehmenden beantragen, dass der Studiengang im erläuternden Bericht korrekt bezeichnet wird.
Der SVDE bemerkt zu Artikel 6, dass teilweise kleine inhaltliche Differenzen zwischen der deutschen und der französischen Version erkennbar seien. Er fordert deshalb, nach der Vernehmlassung und de-
26/83 7_d_Vernehmlassungsbericht