Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 83 Seiten

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Die IG NGH schreibt zudem, die berufsspezifischen Kompetenzen einer Hebamme seien in der Gesundheitsberufekompetenzverordnung gut abgebildet. Weiter merken die IG NGH sowie zwei weitere Stellungnehmende (BK HEB, SHV) aber an, dass eine Kompetenz fehle, die das hebammenspezifische Wissen in Zusammenarbeit mit anderen Professionen und deren spezifischen Beitrag zu Lösungen im Rahmen der interprofessionellen und der integrierten Versorgung enthalte.

sages ist der Meinung, es brauche einen neuen Buchstaben l mit folgendem Inhalt: «psychosoziale Belastungssituationen der zu behandelnden Personen und deren Angehörigen zu erkennen und diese an Fachpersonen der Sozialen Arbeit zu triagieren».

Buchstabe a

Die BK HEB, die IG NGH und der SHV schlagen folgende Neuformulierung vor: «Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Hebamme sind fähig, die Verantwortung und fachliche Leitung für die Betreuung und Begleitung von Frau, Kind und Familie während Planung, Durchführung und Evaluation im hebammenspezifischen Prozess von Präkonzeption, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes zu übernehmen und bei Bedarf in interprofessioneller Zusammenarbeit zu koordinieren.» Für den französischen Text macht die BK HEB den entsprechenden Vorschlag: «Les diplômés-diplômées d'un cycle bachelor sage-femme sont à même d'assumer la responsabilité et de coordonner dans leur champ d'expertise l'accompagnement et la prise en charge de la femme, de l'enfant et de la famille durant la planification, la réalisation et l'évaluation des processus spécifiques, de la préconception, la grossesse, la naissance, le post partum et l'allaitement et jusqu’à la fin de la première année de vie de l'enfant. Si nécessaire, elles coordonnent ces activités en collaboration interprofessionnelle».

Die FMH beantragt, «bei Bedarf» zu streichen. In jeder Schwangerschaft müsse eine Fachärztin/ein Facharzt Gynäkologie beigezogen werden. Ultraschall in der Schwangerschaft sei ausschliesslich durch eine Ärztin/einen Arzt möglich.

Buchstabe b

Die Kantone GE und VD, die BK HEB, die IG NGH und der SHV stellen fest, dass im Gegensatz zu Buchstabe a hier die präkonzeptionelle Phase fälschlicherweise keine Erwähnung findet und schlagen folgende Neuformulierung vor: «Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Hebamme sind fähig, selbständig hebammenspezifische Diagnosen in der präkonzeptionellen und perinatalen Phase zu stellen und entsprechende Interventionen zur Unterstützung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit von Frau und Kind zu definieren, umzusetzen und zu evaluieren. Hebammen erheben systematisch den Gesundheitszustand von Frau und Kind. Bei der Auswahl von Interventionsmethoden integrieren sie relevante Forschungsergebnisse.» Beziehungsweise für den französischen Text: «Les diplômé(e)s d'un cycle bachelor sage-femme posent de manière autonome des diagnostics spécifiques à la profession et définissent, mettent en place et évaluent les interventions apropriées lors des périodes préconceptionnelle et périnatale afin de soutenir, de maintenir ou de rétablir la santé de la femme et de l'enfant. Elles intègrent les données probantes de la recherche lors de du choix des méthodes d'intervention».

Die FMH betont, dass eine Kompetenzabgrenzung zwischen Arzt und Hebamme notwendig sei. Eine Kompetenzerweiterung dürfe nicht zu Lasten der Patientensicherheit erfolgen. Die FMH stellt ausserdem bezugnehmend auf den Bericht zur Verordnung die Frage, was «hebammenspezifische Diagnosen» seien. Es gehe bei Diagnosen um Schwangere und nicht um Hebammen. Sie verlangt hier eine abschliessende Aufzählung.

Buchstabe c

Der Kanton VD schlägt folgende Ergänzung vor: «[…] den physiologischen Verlauf der perinatalen Phase zu gewährleisten und zu überwachen und auf der Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen zu intervenieren».

Die BK HEB, die IG NGH und der SHV schlagen folgende Neuformulierung im Bericht vor: «Der geburtshilfliche Verlauf umfasst Präkonzeption, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das erste Lebensjahr des Kindes. Hebammen haben eine Schlüsselrolle bei der Betreuung im physiologischen perinatalen Prozess inne. Sie betreuen Frau, Kind und Familie bei einem normalen geburtshilflichen Ver-

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