Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/78: Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden) · 20 Seiten
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IT-Systemen inklusive deren Schutzmassnahmen und damit letztlich höhere Risiken bei der Datensicherheit verursachen.
Zwei der fünf in der Bundesversammlung vertretenen politische Parteien, die sich geäussert haben, sprechen sich für die Vorlage aus. Die FDP unterstützt den Vorschlag zur Änderung des AHVG, die eine Klärung der Rolle und der Verwendung der AHVN bringt. Damit könnten die Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden betroffene Personen effizienter identifizieren, wobei die eindeutige Identifizierung auch einen erheblichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bringe. Für die BDP ist seit der Einführung der nichtsprechenden, 13-stelligen AHVN die Digitalisierung in rasantem Tempo vorangeschritten, was sich in der starken Ausweitung der Verwendung der AHVN ausserhalb der AHV niedergeschlagen hat. Deshalb sei es nachvollziehbar, dass die Befugnis zur systematischen Verwendung der Nummer gelockert werden solle. Da die SVP keine grundsätzlichen Vorbehalte zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung hat, hat sie auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden und der Städte befürworten
die Stossrichtung der geplanten Gesetzrevision ausdrücklich. Insbesondere begrüsst der SSV, dass durch die systematische Verwendung der AHVN die Datenqualität in den Benutzerregistern erhöht, die internen Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden vereinfacht und dadurch die Kosteneffizienz gesteigert wird.
Travail.Suisse unterstützt das Ziel, effiziente und verwechslungsfreie Abläufe zu schaffen. Gleichzeitig sollen die Personendaten jederzeit vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sei beiden Anliegen Rechnung getragen.
Ausserdem befürworten die KKAK und die VVAK, sowie eCH, eGov-Schweiz, eHealth, die
FER, die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, H+,
Santésuisse, die SSPH+ und Public Health den Gesetzesentwurf.
Weiterentwicklung der Strategie «E-Government Schweiz»
Nach Ansicht von AI, FR, GE, JU und NW kann die vorgesehene Lösung die Entwicklung der E-Government-Strategie auf allen Ebenen vereinfachen. Nach Auffassung von ZH entspricht die Absicht der Gesetzesänderung namentlich der E-Government-Strategie der interföderalen Zusammenarbeit E-Government Schweiz. GL begrüsst die Bestrebungen des Bundes in Richtung e-Government/e-Administration. Denn nur die entsprechenden bundesgesetzlichen Grundlagen würden es in einem weiteren Schritt dem Kanton Glarus ermöglichen, auch in seiner Digitalisierungsstrategie zeitnah voranzukommen. Für BL, BS und die FDK wird damit eine grundlegende Voraussetzung für die effiziente und qualitativ hochstehende Umsetzung von E-Government geschaffen. SO erwähnt, dass damit ein wichtiges und dringliches Anliegen der E-Government-Strategie erfüllt werde.
Der SSV ist der Meinung, die systematische Verwendung der AHVN wie auch die nationale eID seien wichtige Elemente für das Vorankommen der digitalen Verwaltung. Gerade in der Anwendung der verschiedensten eGovernment-Dienste, im Rahmen der eGov-Strategie, mache es Sinn, diesen schweizweit vorhandenen eindeutigen Personenidentifikator auch zu nutzen.
Gemäss der VVAK stellt die Ermächtigung sämtlicher Behörden auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden zur systematischen, kontrollierten Nutzung der AHVN zur Personenidentifikation im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und im Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung der Strategie «E-Government Schweiz» eine sinnvolle Massnahme dar. Aus Sicht von