Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/78: Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden) · 20 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Die Piratenpartei sieht die systematische Verwendung der AHVN als Identifikator im Rahmen aller möglichen behördlichen Aufgaben als sehr grosse Gefahr und diese wird von ihr nicht unterstützt. Alle entsprechenden Gesetzesanpassungen seien somit explizit zu streichen. Ihres Erachtens sei die Einschätzung bezüglich Datenschutz und Risiken im Vorentwurf ungenügend.
Die eingeladenen Arbeitgeberorganisationen lehnen die Vorlage in dieser Form ab, da der Verwaltung ein zu grosses Gewicht geben würde. Der SAV ist nicht grundsätzlich gegen die Einführung einer allgemeinen verwendbaren Personenidentifikationsnummer, lehnt jedoch das vorgeschlagene Umsetzungskonzept grossmehrheitlich ab. Die Vorteile, die der Bundesrat im erläuternden Bericht aufliste, könnten die Risiken punkto Datenschutz und Datensicherheit nicht aufwiegen. Stattdessen sollte die Schaffung einer neuen Personenidentifikationsnummer ins Auge gefasst werden. Für den SGV hatte sich der Gesetzgeber seinerzeit bewusst dafür entschieden, den Einsatz der AHVN davon abhängig zu machen, dass für deren Nutzung ausserhalb der AHV eine explizite gesetzliche Grundlage bestehe. Dieses Erfordernis mache immer noch Sinn. Er steht der vorgeschlagenen Gesetzesrevision daher skeptisch gegenüber und lehnt sie in der vorgeschlagenen Form ab. Das CP steht der systematischen Verwendung der AHVN durch die Behörden skeptisch gegenüber, da der Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet sei.
Privatim schreibt, dass die Vorlage aus der Perspektive der Kantone keinen Mehrwert bringt und aus Sicht des Datenschutzes die Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger erhöht. Insbesondere im Rahmen der Digitalisierungsvorhaben der Verwaltungen müsse für die Verwendung der AHVN eine klare Ausgangslage geschaffen werden, welche die rechtlichen, organisatorischen und technischen Aspekte gleichermassen berücksichtige. Dies sei seiner Meinung nach nur teilweise der Fall.
Droitsfondamentaux hält fest, dass die AHVN zur Verwaltung der Sozialversicherungen geschaffen wurde, und dass dies auch in Zukunft so zu bleiben habe. Eine immer breitere Verwendung dieses Identifikators wird entschieden abgelehnt.
HEV Schweiz lehnt die systematische Verwendung der AHVN aus Gründen des Datenschutzes und der Missbrauchsgefahr nach wie vor ab.