Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Tabelle 11: Haupt- und Teilziele der Strukturverbesserungsmassnahmen Hauptziele (HZ) Teilziele (TZ)

HZ 1: Stärkung der betrieblichen Wett- TZ 1: Unternehmerischer Spielraum vergrössern

bewerbsfähigkeit TZ 2: Wertschöpfung steigern

TZ 3: Produktionskosten senken

HZ 2: Verbesserung der Arbeitsbedingun- TZ 4: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Reduktion der physischgen auf den Betrieben zeitlichen Arbeitsbelastung

HZ 3: Erhaltung der landwirtschaftlichen TZ 5: Erhaltung und Schutz der betrieblichen und der übergeordneten land-Produktionskapazität wirtschaftlichen Infrastruktur

TZ 6: Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung sowie der Bodenfruchtbarkeit und des Ertragspotenzials

HZ 4: Förderung einer umwelt- und tier- TZ 7: Förderung des Tierwohls/Tiergesundheit, der Biodiversität und einer freundlichen Produktion umweltfreundlichen Produktion

HZ 5: Stärkung des ländlichen Raums TZ 8: Stärkung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit

TZ 9: Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe im ländlichen Raum

TZ 10: Realisierung raumplanerischer Anliegen

Art. 87a Bisher waren die im Rahmen der Strukturverbesserungen geförderten Massnahmen in verschiedenen Artikeln des 5. Titels aufgeführt. Neu wird im Artikel 87a Absatz 1 festgelegt, welche Massnahmenkategorien mit Strukturverbesserungen unterstützt werden. Sie sind so strukturiert, dass Massnahmen mit gleicher Zielsetzung der jeweils gleichen Massnahmenkategorie zugeordnet werden. Damit wird die Grundlage für die von der EFK empfohlene verbesserte Ziel-Massnahmen-Transparenz geschaffen. Tabelle 12 fasst zusammen, welche Teilziele (gemäss Tabelle 11, rechte Spalte) mit den Massnahmenkategorien nach Artikel 87a Absatz 1 erreicht werden sollen.

Tabelle 12: Ziel-Massnahmen-Transparenz im Bereich der Strukturverbesserungen

Massnahmenkategorien (nach Art. 87a Abs. 1) Teilziele (gem. Tab. 11, rechte Spalte)

Der Bund unterstützt:

a. Meliorationen Senkung der Produktionskosten (TZ 3); Förderung der Biodiversität (TZ 7); Realisierung raumplanerischer Anliegen (TZ 10)

b. landwirtschaftliche Transportinfrastruktu- Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung

ren

(TZ 6);

c. Anlagen und Massnahmen im Bereich des Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und des Ertragspo-

Boden- und Wasserhaushalts

tenzials (TZ 6)

d. Basisinfrastrukturen im ländlichen Raum Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe im ländlichen Raum (TZ 9);

e. Projekte zur regionalen Entwicklung Steigerung der Wertschöpfung (TZ 2); Stärkung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit (TZ 8);

f. Bauten und Anlagen zur Verarbeitung, La- Steigerung der Wertschöpfung (TZ 2)

gerung, Vermarktung regionaler Produkte

g. Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen Senkung der Produktionskosten (TZ 3); Verbesserung der Arbeitsbedingungen (TZ 4); Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung (TZ 6)

h. Massnahmen zur Förderung des gesunden

Förderung der Tiergesundheit, der Biodiversität und

Nutztiers und einer umweltfreundlichen

Produktion einer umweltfreundlichen Produktion (TZ 7)

i. Massnahmen zur Förderung der überbe- Senkung der Produktionskosten (TZ 3)

trieblichen Zusammenarbeit

j. Massnahmen zur Förderung der Über- Vergrösserung des unternehmerischen Spielraums

nahme landwirtschaftlicher Betriebe

(TZ 1)

k. Diversifizierung der Tätigkeit im landwirt- Steigerung der Wertschöpfung (TZ 2)

schaftlichen und landwirtschaftsnahen Be-

reich

Das Teilziel 5 «Erhaltung und Schutz der landwirtschaftlichen Infrastruktur» ist in Tabelle 12 nicht separat aufgeführt, weil es auf die meisten Massnahmenkategorien zutrifft (insb. Bst. a-h). Zudem ist Buchstabe l nicht in der Tabelle enthalten, weil es bei dieser Massnahmenkategorie um die Erarbeitung regionaler landwirtschaftlicher Strategien geht, die die Grundlage für die Umsetzung verschiedener