Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 110Fedlex · Erläuternder Bericht
Tabelle 11: Haupt- und Teilziele der Strukturverbesserungsmassnahmen Hauptziele (HZ) Teilziele (TZ)
HZ 1: Stärkung der betrieblichen Wett- TZ 1: Unternehmerischer Spielraum vergrössern
bewerbsfähigkeit TZ 2: Wertschöpfung steigern
TZ 3: Produktionskosten senken
HZ 2: Verbesserung der Arbeitsbedingun- TZ 4: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Reduktion der physischgen auf den Betrieben zeitlichen Arbeitsbelastung
HZ 3: Erhaltung der landwirtschaftlichen TZ 5: Erhaltung und Schutz der betrieblichen und der übergeordneten land-Produktionskapazität wirtschaftlichen Infrastruktur
TZ 6: Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung sowie der Bodenfruchtbarkeit und des Ertragspotenzials
HZ 4: Förderung einer umwelt- und tier- TZ 7: Förderung des Tierwohls/Tiergesundheit, der Biodiversität und einer freundlichen Produktion umweltfreundlichen Produktion
HZ 5: Stärkung des ländlichen Raums TZ 8: Stärkung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit
TZ 9: Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe im ländlichen Raum
TZ 10: Realisierung raumplanerischer Anliegen
Art. 87a Bisher waren die im Rahmen der Strukturverbesserungen geförderten Massnahmen in verschiedenen Artikeln des 5. Titels aufgeführt. Neu wird im Artikel 87a Absatz 1 festgelegt, welche Massnahmenkategorien mit Strukturverbesserungen unterstützt werden. Sie sind so strukturiert, dass Massnahmen mit gleicher Zielsetzung der jeweils gleichen Massnahmenkategorie zugeordnet werden. Damit wird die Grundlage für die von der EFK empfohlene verbesserte Ziel-Massnahmen-Transparenz geschaffen. Tabelle 12 fasst zusammen, welche Teilziele (gemäss Tabelle 11, rechte Spalte) mit den Massnahmenkategorien nach Artikel 87a Absatz 1 erreicht werden sollen.
Tabelle 12: Ziel-Massnahmen-Transparenz im Bereich der Strukturverbesserungen
Massnahmenkategorien (nach Art. 87a Abs. 1) Teilziele (gem. Tab. 11, rechte Spalte)
Der Bund unterstützt:
a. Meliorationen Senkung der Produktionskosten (TZ 3); Förderung der Biodiversität (TZ 7); Realisierung raumplanerischer Anliegen (TZ 10)
b. landwirtschaftliche Transportinfrastruktu- Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung
ren
(TZ 6);
c. Anlagen und Massnahmen im Bereich des Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und des Ertragspo-
Boden- und Wasserhaushalts
tenzials (TZ 6)
d. Basisinfrastrukturen im ländlichen Raum Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe im ländlichen Raum (TZ 9);
e. Projekte zur regionalen Entwicklung Steigerung der Wertschöpfung (TZ 2); Stärkung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit (TZ 8);
f. Bauten und Anlagen zur Verarbeitung, La- Steigerung der Wertschöpfung (TZ 2)
gerung, Vermarktung regionaler Produkte
g. Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen Senkung der Produktionskosten (TZ 3); Verbesserung der Arbeitsbedingungen (TZ 4); Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung (TZ 6)
h. Massnahmen zur Förderung des gesunden
Förderung der Tiergesundheit, der Biodiversität und
Nutztiers und einer umweltfreundlichen
Produktion einer umweltfreundlichen Produktion (TZ 7)
i. Massnahmen zur Förderung der überbe- Senkung der Produktionskosten (TZ 3)
trieblichen Zusammenarbeit
j. Massnahmen zur Förderung der Über- Vergrösserung des unternehmerischen Spielraums
nahme landwirtschaftlicher Betriebe
(TZ 1)
k. Diversifizierung der Tätigkeit im landwirt- Steigerung der Wertschöpfung (TZ 2)
schaftlichen und landwirtschaftsnahen Be-
reich