Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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4 Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2022-2025

4.1 Ausgangslage

Nach Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Mit den Zahlungsrahmen legt das Parlament die Höchstbeträge der Zahlungskredite für die verschiedenen Aufgabenbereiche fest. Es signalisiert damit die Bereitschaft, die vorgesehenen Mittel im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Ausgaben für die Landwirtschaft wurden bisher in die drei Zahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen» aufgeteilt.

Tabelle 14: Zahlungsrahmen und effektive Ausgaben 2012 bis 2017

(in Mio. CHF, mit

2012-2013 2014-2017 Rundungsdifferenzen)

BB

14.4.2011 Effektive BB Effektive 13.12.2012 Ausgaben 13.3.2013 Ausgaben 12.06.2013

Grundlagenverbesserung und Sozial-

388 381 798628

massnahmen

Produktion und Absatz 910 890 1 776 1 732

Direktzahlungen 5 625 5 599 11 256 11 224

Total 6 923 6 870 13 830 13 584

Differenz zu BB ZR - 0,8 % - 1,8 %

Die ursprünglich festgelegten Zahlungsrahmen wurden in den beiden letzten abgeschlossenen Zahlungsrahmenperioden nicht voll ausgeschöpft. Hauptgrund für die geringfügige Unterschreitung der Maximalbeträge der Zahlungsrahmen sind die Umsetzung von Sparvorgaben und Teuerungskorrekturen im Rahmen der jährlichen Budgetierung bei den Investitionshilfen. Insbesondere die Direktzahlungen wurden von diesen Kürzungen vollständig ausgeklammert. Zudem trugen Kreditreste insbesondere bei den Strukturverbesserungsbeiträgen und den Direktzahlungen zur Unterschreitung bei.

4.2 Rahmenbedingungen zur Festlegung der Höhe der Zahlungsrahmen

Im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik ist nach Artikel 5 Absatz 3 LwG auf die anderen Wirtschaftszweige, auf die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.

4.2.1 Berücksichtigung der Wirtschaftslage

Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet eine Fortsetzung der Konjunkturerholung und prognostiziert für 2018 ein kräftiges reales BIP-Wachstum von 2,4 Prozent. Die lebhafte Auslandkonjunktur stützt den Aussenhandel, und das günstige Investitionsumfeld stimuliert die Inlandnachfrage. Im Zuge einer graduellen Verlangsamung der Weltwirtschaft wird für die Schweiz 2019 noch ein solides reales BIP-Wachstum von 2,0 Prozent prognostiziert. Zudem wird erwartet, dass die Arbeitslosenquote bis 2019 auf 2,5 Prozent (2018: 2,6 %) sinkt und die Teuerung 0,8 Prozent (2018: 1,0 %) beträgt. Mittelfristig dürfte das Wirtschaftswachstum langsam auf das Trendwachstum von 1,7 Prozent zurückfallen und die Inflationsrate die implizite Zielmarke der SNB von etwa 1 Prozent erreichen. Diese positive Konjunkturentwicklung bietet den Landwirtinnen und Landwirte eine Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und sich auf den Märkten im In- und Ausland besser zu positionieren.