Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Die Einfuhr im Rahmen von Zollkontingenten ist für den Handel in der Regel lukrativ, da er die Produkte im Ausland zu vergleichsweise tiefen Preisen erwirbt und im Inland zu Schweizer Preisen veräussern kann. Dadurch entstehen für die Importeure Renten, die von den Konsumentinnen und Konsumenten mit höheren Lebensmittelpreisen bezahlt werden. Die OECD41 geht davon aus, dass bis zu drei Viertel der Marktpreisstützung in der Landwirtschaft (dazu gehört auch der Grenzschutz) nicht als höheres Einkommen bei den Landwirtinnen und Landwirten bleiben, sondern in die vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette fliessen.

Es gilt deshalb das heutige Zollsystem so weiterzuentwickeln, dass unerwünschte Effekte wie die Rentenbildung im Handel, die Förderung nicht wettbewerbsfähiger Strukturen sowie der administrative Aufwand minimiert werden.

Die Kontingentsanteile werden den Importeuren mit verschiedenen Methoden zugeteilt. Eine davon ist die Verteilung nach Massgabe der Inlandleistung (Art. 22 Abs. 2 und 3 LwG; für Fleisch speziell Art. 48 Abs. 2 und 2bis LwG).

Von der Verteilung nach Massgabe der Inlandleistung betroffen sind insgesamt sechs Zollkontingente. Ausser bei Saat- und Veredelungskartoffeln wird die Inlandleistung jeweils in Kombination mit anderen Zuteilungsverfahren angewendet und betrifft daher nur einen Teil der Kontingentsanteile.

 Zollkontingent Nr. 05 Fleisch von Rind, Pferd, Schaf und Ziege: 40 % der Kontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Rinder-, Schaf-, Pferde- und Ziegengattung werden nach Anzahl der geschlachteten Tiere verteilt. 10 % der Kontingentsanteile beim Fleisch von Tieren der Rinder- und Schafgattung (ohne Rindsbinden) werden nach Anzahl der auf überwachten, öffentlichen Märkten ersteigerten Tiere zugeteilt. Ausgenommen sind die Teilzollkontingente für Koscher- und Halalfleisch.

 Zollkontingent Nr. 14 Kartoffeln, inkl. Saatkartoffeln sowie Kartoffelprodukte: Die Teilzollkontingente Nr. 14.1 Saatkartoffeln und Nr. 14.2 Veredelungskartoffeln werden allein nach Inlandleistung verteilt. Das Teilzollkontingent 14.3 Speisekartoffeln wird zu 50 % nach Marktanteil (Anteil am Total der Importe und der gesamthaft geltend gemachten Inlandleistung) verteilt.

 Zollkontingent Nr. 15 Frisches Gemüse: Kontingentsteilmengen für Tomaten, Salatgurken, Setzzwiebeln und Treibzichorien werden nach Marktanteil verteilt.

 Zollkontingent Nr. 16 Tiefkühlgemüse: 65 % der Kontingentsanteile werden nach Inlandleistung verteilt.

 Zollkontingent Nr. 17 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch: Kontingentsanteile bei Äpfeln werden nach Marktanteilen verteilt.

Die Verteilung der Kontingentsanteile nach Massgabe einer Inlandleistung ermöglicht den Importeuren das Abschöpfen einer Importrente, d.h. des Preisunterschieds zum Ausland, welcher durch den Grenzschutz bewirkt wird. Dies kommt einer Subventionierung gleich. Wie Renten und Margen in der Wertschöpfungskette verteilt werden, hängt von der Marktmacht der einzelnen Marktakteurinnen und -akteure sowie vom Differenzierungsgrad der Produkte ab. Typisch für Agrarmärkte ist, dass viele (kleine) landwirtschaftliche Produzenten mit undifferenzierten Produkten (z.B. Fleisch) wenigen (grossen) Zulieferern, Verarbeitern und Verteilern mit differenzierten Produkten (z.B. Trockenfleisch) gegenüberstehen. Da der Vorteil bei der Rentenabschöpfung und der Verteilung der Marge mit der Marktkonzentration (d.h. der abnehmenden Anzahl Akteure auf einer Wertschöpfungsstufe) und dem Differenzierungsgrad der Produkte zunimmt, werden in den Agrarmärkten die höheren Konsumentenpreise nur teilweise an die landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten weitergegeben.

Die Inlandleistung hat zudem einen bewahrenden Effekt auf die bestehenden Handelsstrukturen. Sie behindert den Eintritt von neuen Akteuren und zementiert die bestehenden Strukturen. Verarbeiter, die auf dem Inlandmarkt eine dominierende Stellung innehaben, erhalten den grössten Anteil an den Kontingenten. Die Tatsache, dass viele landwirtschaftliche Produzentinnen und Produzenten wenigen do-

41 OECD (2017), “Switzerland”, in Agricultural Policy Monitoring and Evaluation 2017, OECD Publishing, Paris. DOI: http://dx.doi.org/10.1787/agr_pol-2017-26-en