Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 27 Seiten
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Für KV Schweiz und die plattform ist ein zwei- oder vierwöchiger Vaterschaftsurlaub keine befriedigende Option. Aus ihrer Sicht würden die Gleichstellungs-, Vereinbarkeits- und Arbeitsmarktziele nur mit einer mehrmonatigen Elternzeit erreicht. Dabei müssen für die Mutter weiterhin mindestens 14 Wochen reserviert sein. Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub, gleichzeitig mit der Mutter beziehbar, könne dabei ein Teil davon sein. swissPersona und VSAO begrüssen den Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung, bestehen aber auf einem mindestens 4-wöchigem Urlaub entsprechend der Initiative Für den VSAO sprechen viele gute Argumente dafür (unter anderem Entlastung für Arbeitgeber, da diese neu von der EO unterstützt würden) und die Kosten seien vertretbar. Für den SBK ist der Vorschlag unbefriedigend, die Dauer des Urlaubs sei zu kurz, es sei denn, der Anspruch würde klar und unmittelbar geburtsbezogen ausgestaltet und durch eine Elternzeit von mindestens 24 Wochen ergänzt. Allenfalls könnte ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub als erster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Der Verband Frauenunternehmen unterstützt alle in die gewünschte Richtung zielenden Bestrebungen, ist aber überzeugt, dass die Schweiz längerfristig eine Elternzeit von mindestens 28 Wochen braucht. Als ersten wichtigen Schritt unterstützt der Verband Frauenunternehmen die Volksinitiative wie auch den indirekten Gegenentwurf. Allerdings erachtet er die 20 Tage gemäss der hängigen Initiative als ein Minimum.
Ablehnung
12 Verbände (SAV, SGV, FER, VSEI, Arbeitgeber Banken, cp, SBaumeisterV, hotelleriesuisse, GastroSuisse, Swiss Textiles, suissetec, Holzbau Schweiz) lehnen
sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenentwurf der SGK-S ab.
Der SAV hält fest, dass, solange die Renten nicht gesichert sind, die gesetzliche Verankerung eines Vaterschaftsurlaubs keinesfalls priorisiert werden dürfe. Statt einer gesetzlichen Einheitslösung seien betriebliche Lösungen vorzuziehen. Die Vorlage sei auch betreffend die Auswirkungen auf die EO und die Organisation und Finanzierung in den Unternehmen problematisch. Es gäbe geeignetere Massnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern zu bewirken. Der SGV lehnt dezidiert jeden weiteren Leistungsausbau ab, solange die bestehenden Leistungen der
1. und 2. Säule sowie der Kranken- und der Arbeitslosenversicherung nicht nachhaltig abgesichert sind. In absehbarer Zeit sei ohnehin schon mit substanziell höheren Lohnnebenkosten zu rechnen (STAF, AHV21, unvermeidliche BVG-Reform, Mehrkosten im Rahmen der Angehörigenbetreuung etc.). Abwesenheiten in einem Kleinbetreib seien ein gravierendes Problem. Der Verband wehrt sich gegen die Tendenz, sozialpartnerschaftliche Regelungen ins Gesetz zu übertragen. Um den Vätern eine aktivere Rolle in der Familie zu ermöglichen, brauche es flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung. Arbeitgeber Banken, die sich in Absprache mit der Schweizerischen Bankiervereinigung äussern, verweist auf die in der Bankenbranche bereits bestehenden guten Lösungen (mehr Freitage, Flexibilität in der Arbeitsgestaltung in der Zeit nach der Geburt, Möglichkeit der Pensenreduktion). Aus Sicht der Banken sei eine starre gesetzlich verordnete Einheitsregelung klar der falsche Weg (Schwächung der Sozialpartnerschaft). Bezüglich eines Vaterschaftsurlaubs würde der Verband einen solchen zeitlich eng auf die Phase nach der Geburt vorsehen. Die FER kann die Notwendigkeit der bestmöglichen Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben nachvollziehen, sieht den Vaterschaftsurlaub jedoch nicht als geeignetste Massnahme dafür, da die Initiative einen weiteren Anstieg der Arbeitskosten bewirken könnte, ohne die individuelle Unternehmenssituation zu berücksichtigen. Für frischgebackene Eltern seien bezahlbare Betreuungslösungen ein grösseres Anliegen. Das cp sieht keinen echten Bedarf für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs. Auch sei es wenig wahrscheinlich, dass ein Vaterschaftsurlaub von zwei oder vier Wochen die innerfamiliären Beziehungen nachhaltig beeinflusse. Ein Vaterschaftsurlaub muss sich dem cp zufolge in einen grösseren Kontext einfügen, bei dem auch den Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung getragen wird. Sowohl die FER als auch das cp sind der Überzeugung, dass ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub die Sozialpartnerschaft schwächen würde, auf der die Regelung der Arbeitsverhältnisse basiert. Swiss Textiles bekennt sich zur Förderung