Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 27 Seiten
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ihrer Meinung nach der Vaterschaftsurlaub auch bei einer Adoption gegeben werden. Für die EKF verfehlt die Rahmenfrist von 6 Monaten das anvisierte Ziel. Sie plädiert für einen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt. Eine Rahmenfrist und der tageweise Bezug seien nur sinnvoll, wenn es sich um einen Elternurlaub handle. Die EFS fordern grundsätzlich einen geburtsbezogenen Urlaub und anschliessend einen Elternurlaub. Bezüglich des konkreten Vorschlags bedauern sie jedoch, dass bei Adoption de facto kein Vaterschaftsurlaub vorgesehen ist und regen an, eine Verlängerung der Rahmenfrist zu prüfen. Der SKF beantragt eine Verlängerung des Anspruches auf Vaterschaftsurlaub von sechs Monaten auf ein Jahr. So hätten auch gleichgeschlechtliche Paare eine höhere Chance auf eine erwerbsfreie Zeit nach Geburt des gemeinsamen Kindes. Damit hätte das Paar nach Geburt des Kindes ein Jahr Zeit, eine Stiefkindadoption durchzuführen. Die SKG ist der Ansicht, dass ein Vaterschaftsurlaub allen Formen von Elternschaft (verheiratete, im Konkubinat lebende, oder getrennt lebende oder geschiedene Eltern, Co-Elternschaft) und Partnerschaft (heterowie homosexuell) zugutekommen sollte.
alliance F, Helvetia rockt, Juristinnen Schweiz, Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!»,
männer.ch, EKF, EFS, SAJV, Frauenzentrale Zürich plädieren zudem dafür, dass beim Tod des Kindes eine analoge Regelung wie bei den Müttern getroffen wird. An der vorgeschlagenen Abweichung zum Mutterschaftsurlaub offenbare sich ein überholtes, rein funktionelles Bild vom Vater als ungleichwertiger Elternteil, ohne dass man ihm die emotionale Bindung zum Kind zugestehen würde; die vorgesehene Regelung sei stossend.
5.3 Ausgestaltung des Urlaubs und Bemessung der Entschädigung
Die Möglichkeit des flexiblen Bezugs wird von einem Teil der Teilnehmenden begrüsst. Das komme den Bedürfnissen der Eltern und den Unternehmen entgegen. Andererseits werden verschiedentlich Bedenken wegen des damit verbundenen Aufwands für die Arbeitgebenden und Durchführungsstellen geäussert. Diejenigen, die sich zur Höhe und Bemessung des Taggeldes vernehmen liessen, erachten die Anlehnung an die Regelungen für die Mutterschaftsentschädigung als sinnvoll; die Erwerbsersatzquote von 80% sei wichtig und der Plafond von 196 Franken kohärent.
Kantone
Rund ein Drittel der Kantone äussert sich zur Ausgestaltung, insbesondere die Ablehnenden im Zusammenhang mit den Bedenken bezüglich Administrativaufwand.
ZH begrüsst die Möglichkeit des flexiblen Bezugs explizit und begrüsst in diesem Zusammenhang, dass die Abrechnung des Taggeldes erst nach dem vollständigen Bezug des Vaterschaftsurlaubs erfolgt. LU erachtet den flexiblen Bezug an einzelnen Tagen als sinnvoll. Für BL ist der tageweise Bezug wohl sehr flexibel, führe aber zu aufwendigen Koordinationsarbeiten und –regeln. Sie regen an, anstelle einer tageweisen Entschädigung eine einmalige Entschädigung, die an den Arbeitgebenden bzw. Selbständigerwerbenden überwiesen würde (Umfang: ein halber Monatslohn / -einkommen), zu prüfen. Auch für JU, GL und NW ist die Aufteilung der Urlaubstage innerhalb der sechsmonatigen Rahmenfrist komplex, was zu aufwendigen Koordinationsarbeiten/-regeln mit andern Taggeldern führe. Zudem sei die Formulierung des zweiwöchigen Urlaubs, wochenweise oder tageweise mit der Zusprache von 14 Taggeldern unklar. ZG äussert sich ähnlich und beantragt, Art. 16k Abs. 4 E-EOG zu streichen, eventuell so zu formulieren, dass die Zählung der Taggelder und der Urlaubstage für Väter, die den Urlaub wochenweise beziehen, zum gleichen Anspruch führt wie wenn der Urlaub tageweise bezogen wird. OW weist ebenfalls auf den Aufwand für die Durchführungsstellen hin und würde es daher begrüssen, wenn auf einen wochenweisen Bezug reduziert werden könnte. NW bittet, bei einer allfälligen Einführung eines Vaterschaftsurlaubs die Bestimmungen betreffend tageweisen Bezug anzupassen. AG äussert Bedenken wegen dem personellem Aufwand; nur wenn die Abläufe komplett digitalisiert und ein höchster Automatisierungsgrad vorhanden sei, könne ein Bedarf an zusätzlichem Personal ausgeschlossen werden. GE befürwortet, dass einige für den