Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 27 Seiten

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Mutterschaftsurlaub geltende Bestimmungen analog für den Vaterschaftsurlaub übernommen werden, insbesondere die Berechnung des Taggelds anhand eines Durchschnittseinkommens. Wie VS ist auch GE der Ansicht, dass der Urlaub innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des Kindes flexibel bezogen werden können sollte. Für JU kommt nur eine Lösung in Frage, bei der dem Arbeitgeber die gesamte Entschädigung auf einmal überwiesen wird.

Politische Parteien

Die CVP stimmt den Eckwerten, die sich gemäss Pa.Iv. 14.415 Candinas an der Mutterschaftsentschädigung orientieren, zu. Die SP begrüsst die Möglichkeit des flexiblen Bezugs. Die EVP unterstützt es, dass der Vaterschaftsurlaub flexibel genommen werden kann. Die SP-F ist mit dem flexiblen Bezug und der Erwerbsersatzquote von 80% einverstanden.

Verbände der Wirtschaft und schweizerischer Städteverband

Der SSV bittet darauf zu achten, dass der tageweise Bezug einfach gestaltet wird.

Travail.Suisse, SCIV, transfair, ZV, SHV, Syna, Verband Frauenunternehmen begrüssen

die flexible Aufteilungsmöglichkeit, was den Urlaub auch für ein kleines Unternehmen gut organisier- und verkraftbar macht. Wichtig sei, dass auf 5 bezogene einzelne Arbeitstage 7 Taggelder entschädigt werden. Allenfalls soll in einer Verordnung zu klären, wie der tageweise Bezug bei einem bereits vorbestehenden Teilzeitarbeitsverhältnis gehandhabt wird. Travail.Suisse, SCIV, transfair, ZV, SHV, Syna bieten Hand für Lösungen, welche den administrativen Aufwand beschränken (z.B. nur einmalige oder zweimalige Auszahlung). Die Erwerbsersatzquote von 80% sei wichtig und der Plafond von 196 Franken kohärent. KV Schweiz, die plattform und der SBK betrachten es als sinnvoll, dass Höhe und Bemessung des Taggeldes in Anlehnung an die Regelungen für die Mutterschaftsentschädigung erfolgen. Für den SBK müssen flexible Lösungen möglich sein, um den Bedürfnissen der Eltern und den betrieblichen Interessen entsprechen zu können. Der VSAO hebt positiv hervor, dass der Bezug Flexibilität erlaubt. Swiss Textiles ist grundsätzlich gegen die gesetzliche Verankerung eines Vaterschaftsurlaubs, lehnt aber insbesondere einen tageweisen Bezug ab. Das wären lediglich zusätzliche zweckentfremdete bezahlte Freitage, ohne dass sie zur Entlastung der Mutter bzw. zum Aufbau der Vater-Kind-Beziehung beitragen. Die weiteren Regelungen beurteilt der Verband aber als plausibel. Das cp spricht sich gegen die Vorlage aus und weist darauf hin, dass Fälle mit kürzerer oder längerer Arbeitswoche sowie Fälle mit unregelmässiger Arbeitszeit nicht abgedeckt sind.

Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise

Die SODK begrüsst die Möglichkeit, den Vaterschaftsurlaub in den ersten 6 Monaten flexibel beziehen zu können sowie die Lohnersatzquote von 80%. Der SBLV begrüsst den tageweisen Bezug explizit. Die KKAK kann die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes aus Sicht der Durchführung unterstützen unter der Bedingung, dass die Bestimmungen im Falle von tageweisem Bezug angepasst und vereinfacht werden. Ansonsten würde die Einführung für alle Betroffenen (Arbeitgeber und Ausgleichskassen) zu unverhältnismässigen Verwaltungskosten führen; die Aufteilung der Urlaubstage innerhalb der sechsmonatigen Rahmenfrist könne aufwendige Koordinationsarbeiten/-regeln mit andern Taggeldern nach sich ziehen. Zudem sei die Formulierung des zweiwöchigen Urlaubs, wochenweise oder tageweise mit der Zusprache von 14 Taggeldern unklar. Die VVAK lehnt den tageweisen Bezug wegen unverhältnismässig hohem Umsetzungs- und Kontrollaufwand ab. Es müsste dahingehend geändert werden, dass nur ein Bezug am Stück oder wochenweise möglich ist. Des Weiteren wäre eine Präzisierung zur Regelung notwendig, da sich Koordinationsfragen mit Taggeldern anderer Versicherungen wie der Invaliden-, der Arbeitslosen- oder der Militärversicherung stellen.

alliance F, Helvetia rockt, Juristinnen Schweiz, mws, NGONG äussern sich zur konkreten

Ausgestaltung nur unter dem Vorbehalt eines 20-tägigen (4-wöchigen) Vaterschaftsurlaubs.