Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 27 Seiten

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Von den Verbänden sagen fünf Teilnehmende (eher) JA zum indirekten Gegenentwurf (SSV, swissstaffing, H+, HIKF, SVV). Travail.Suisse, der SGB, KV Schweiz sowie 12 weitere Arbeitnehmerorganisationen würden einen längeren Vaterschaftsurlaub, evtl. kombiniert mit einer Elternzeit, vorziehen. 12 Verbände aus Arbeitgeber- bzw. Gewerbekreisen (darunter SAV und SGV) lehnen die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs ab.

In den 31 Stellungnahmen aus dem Kreis der Durchführungsstellen und interessierten Organisationen wird ein 2-wöchiger entschädigter Vaterschaftsurlaub nur von wenigen vorbehaltslos unterstützt (SODK, SBLV und VFG). Der überwiegende Teil fordert eine längere Urlaubsdauer (4 Wochen, wie es die Volksinitiative verlangt) oder ein Modell mit einem geburtsbezogenen Urlaub und anschliessender Elternzeit von längerer Dauer. Ein Teil davon würde den indirekten Gegenentwurf als Schritt in die gewünschte Richtung unterstützen, für andere sind 4 Wochen jedoch das absolute Minimum. Die KKAK und VVAK äussern sich kritisch zum Umsetzungs- und Kontrollaufwand. Auf Ablehnung stösst der Vorschlag beim KMU-Forum.

Kantone

11 Kantone unterstützen den Gegenentwurf der SGK-S (UR, SG, ZH, SO, GR, BS, LU, SH,

BE, FR, JU).

TG teilt die Meinung der Kommission, der Initiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub

– zum Nutzen der ganzen Familie» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. TI steht einem Vaterschaftsurlaub positiv gegenüber und äussert einige Bedenken technischer Art.

Vier Kantone unterstützen das Projekt als ersten Schritt für eine Verbesserung, würden allerdings einen länger (4 Wochen) dauernden Vaterschaftsurlaub wünschen (VD, NE, VS, GE).

Begründet wird die Zustimmung mit familienpolitischen, gleichstellungspolitischen und arbeitsmarktlichen Argumenten. Ein Vaterschaftsurlaub entspreche einem breiten Bedürfnis und wirke sich positiv aus auf die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau aus. Es sei eine geeignete Massnahme, Väter verstärkt in die Familien- und Erziehungsarbeit einzubinden. Ein Vaterschaftsurlaub trage zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zum Erhalt des inländischen Arbeitskräftepotentials bei. Der Vorschlag sei ein angemessener Kompromiss zwischen den Anliegen der Volksinitiative und den Interessen der Wirtschaft. Die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung sei eine für Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende tragbare Lösung. Trotz der zusätzlichen Kosten und des Administrativaufwandes würden die positiven Auswirkungen überwiegen. Bei Annahme der Volksinitiative zur Einführung eines 4-wöchigen Vaterschaftsurlaubs wären die negativen Auswirkungen grösser.

Einzelne der zustimmenden Kantone äussern gewisse Bedenken vor. SH macht auf die mögliche Komplexität bei der Durchführung aufmerksam, erachtet dies allerdings als vertretbar angesichts von 14 Taggeldern. Für ZH muss bei der Abwicklung auf einen möglichst geringen administrativen Aufwand geachtet werden. Im Hinblick auf gesetzgeberische Kohärenz halten GE und JU es für wichtig, das Thema Vaterschaftsurlaub auf andere laufende Reformen abzustimmen. JU sieht einige Probleme bei der Umsetzung und nennt Lösungsvorschläge. VD weist darauf hin, dass es sich beim vorgesehenen Vaterschaftsurlaub nur um ein gesetzliches Minimum handelt und dass die Kantone ihre Reglemente grosszügiger ausgestalten können.

9 Kantone stellen sich gegen den vorgeschlagenen Vaterschaftsurlaub (GL, BL, AG, NW, ZG,

AI, OW, AR, SZ)

Begründet wird die Ablehnung mit folgenden Argumenten:

Ein Vaterschaftsurlaub stelle organisatorisch und finanziell für viele Unternehmen, insbesondere für KMU wegen zusätzlichen Lohn- und Lohnnebenkosten eine (zu) hohe