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Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 27 Seiten

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Sie, ebenso der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!» und männer.ch, sind mit dem flexiblen Bezug einverstanden. Damit seien Abwesenheiten auch für kleinere Unternehmen organisier- und verkraftbar. Wichtig sei, dass auf 5 bezogene einzelne Arbeitstage 7 Taggelder entschädigt werden. Allenfalls sei in einer Verordnung zu klären, wie der tageweise Bezug bei einem bereits vorbestehenden Teilzeitarbeitsverhältnis gehandhabt wird. Die Erwerbsersatzquote von 80% sei wichtig und der Plafond von 196 Franken kohärent. netzwerk kinderbetreuung begrüsst die Flexibilität beim Bezug als Beitrag zur Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen; sie komme auch den Arbeitgebern entgegen. Die EKF erachtet es als sinnvoll, dass die Höhe und Bemessung des Taggeldes in Anlehnung an die Regelungen für die Mutterschaftsentschädigung erfolgen. Der wochen- und tageweise Bezug mache aber nur bei einem Elternurlaub Sinn. Nach Ansicht der CROP sollte der Urlaub auch halbtagsweise bezogen werden können. Ausserdem sollten der CROP zufolge nur fünf Tage gleichzeitig mit der Mutter bezogen werden können, um die vollumfängliche Kinderbetreuung durch den Vater zu fördern. Des Weiteren sollte gemäss CROP das Wort «höchstens» gestrichen werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Väter weniger Tage beziehen als ihnen gesetzlich zustehen.

5.4 Regelungen im OR (insbesondere Ferien- und Kündigungsregelung), Koordination mit andern Sozialversicherungen, Koppelung OR/EOG

Die Ferienregelung wird von denjenigen, die sich dazu äussern, mehrheitlich begrüsst. Betreffend die Kündigungsregelung gibt es Zustimmung, aber auch Ablehnung, sei es, weil sie einen umfassenderen Kündigungsschutz wünschen, oder aber, weil sie die Regelung wegen zu grosser Belastung für den Arbeitgeber ablehnen. In verschiedenen Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass sich noch Fragen zur Koordination mit andern Taggeldern (z.B. Arbeitslosentaggeld) stellen.

Kantone

Die Kantone äussern sich nur vereinzelt dazu.

BL, GL, NW weisen darauf hin, dass sich verschiedene Koordinationsfragen mit Taggeldern der Arbeitslosenversicherung und andern Sozialversicherungen stellen. Sie regen an, im AVIG entsprechende Bestimmungen aufzunehmen (vgl. auch Ziff. 5.3). JU, ZG und OW möchten, dass die Koordination mit Taggeldern der anderen Sozialversicherungen aufgezeigt bzw. geregelt wird. AI schlägt vor, im OR betreffend den Zeitpunkt des Urlaubsbezugs zu regeln, dass auf die Wünsche und Interessen Rücksicht zu nehmen sein und was bei Nichteinigung gelten soll. AI wünscht zudem, dass der Begriff «Niederkunft» redaktionell im ganzen EOG und OR mit «Geburt des Kindes» ersetzt wird. GE befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen im OR (Vaterschaftsurlaub, keine Kürzung der Ferien und Verlängerung der Kündigungsfrist). VD schlägt vor, den Wortlaut von Artikel 329f OR zu übernehmen und eine Mindestdauer des Vaterschaftsurlaubs einzuführen («von mindestens»). Zudem fordert VD einen besseren Kündigungsschutz für Väter und dass die Dauer des Vaterschaftsurlaubs als Schutzfrist festgelegt wird.

Politische Parteien

Die SP bedauert, dass die Väter nicht auch von einem Kündigungsschutz analog der Mütter profitieren könnten. Die GPS ist mit den OR-Regelungen grösstenteils einverstanden, fordert aber ebenfalls einen 16-wöchigen Kündigungsschutz nach der Geburt. Die SP-F äussert sich zur konkreten Ausgestaltung unter dem Vorbehalt eines 20-tägigen Vaterschaftsurlaubs. Für sie sind die Regelungen zur Ferienkürzung und Kündigungsfrist richtig. Die Regelung, wonach die Väter Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub nach OR haben, auch wenn sie die Voraussetzungen für eine EO-Entschädigung nicht erfüllen, sei wichtig.