Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/85: Teilrevision der Waffenverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie · 16 Seiten

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Teilrevision der Waffenverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-

Waffenrichtlinie

siert werden können.

Die vom Parlament verabschiedete Änderung des Waffengesetzes und die vorliegende Änderung der WV sollen am 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt werden und müssen bis zu diesem Zeitpunkt in den Kantonen umgesetzt sein. Für die Anpassungen an den kantonalen Informationssystemen und am harmonisierten Informationssystem sowie für die elektronischen Meldungen der Inhaber von Waffenhandelsbewilligungen gilt jedoch eine Ausnahme: Diesbezüglich sieht die geänderte EU-Waffenrichtlinie eine Umsetzungsfrist bis zum 14. Dezember 2019 vor.

Die Umsetzung soll zwischen Bund und Kantonen koordiniert werden. fedpol steht über die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) und den Verein HPI-OAWR bereits in Kontakt mit den Kantonen. Wie erwähnt (oben „Auswirkungen auf den Bund“), wird sich der Bund aktiv an den Arbeiten zum Ausbau der kantonalen IT-Systeme beteiligen und einen Beitrag an die Kosten leisten.