Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/85: Teilrevision der Waffenverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie · 21 Seiten
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Führungsfunktion der zuständigen Bundesstelle. Diese habe den kantonalen Vollzugsbehörden die erforderlichen Formulare, beispielsweise zum Nachweis über die Schiesspflicht, rechtzeitig, d.h. spätestens einen Monat vor Inkrafttreten, zur Verfügung zu stellen. Aufgrund ausstehender Anpassungen der Software dürfte die Umsetzung verschiedener Bestimmungen (beispielsweise Schiess- bzw. Vereinsnachweis und elektronische Meldungen der Waffenhändler an die kantonalen Vollzugsbehörden) per Ende 2019 kaum realistisch sein. Ein Hauptanliegen der kantonalen Vollzugsbehörden sei die Umsetzung der Standardisierung der Daten in der erforderlichen Qualität. Eine manuelle Nachbearbeitung durch die kantonalen Vollzugsbehörden sei zu vermeiden. Im Hinblick auf den erheblichen Mehraufwand für die Kantone, sei der den Kantonen zugesicherte Betrag nicht als maximaler Beitrag des Bundes an die Umsetzungskosten zu verstehen. Für TI sind die möglichen Auswirkungen bezüglich einer Mehrbelastung der Behörde noch nicht ganz klar. Es würden noch zu wenig Informationen zu dem auf Bundesebene geplanten Projekt vorliegen.
SVP merkt an, die Änderungen bei den Waffenmarkierungen sollen auf ein unabdingbares Minimum beschränkt werden, damit in den Informatiksystemen des Bundes der Anpassungsbedarf respektive die Kosten dafür möglichst gering ausfallen.
sgv hält fest, verschiedene Verordnungsregulierungen würden zu überdimensionierter Bürokratie und unnötigen Regulierungskosten führen.