Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/85: Teilrevision der Waffenverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie · 21 Seiten

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Zusammenfassung

Die Mehrheit der Kantone und der Parteien äussern sich im Grundsatz zustimmend zu der im Entwurf vorliegenden Teilrevision der Waffenverordnung - wenn auch mit Vorbehalten. Verschiedene Kantone betonen, dass sie der Vorlage letztlich nur deshalb zustimmen würden, weil die Vorteile der Mitgliedschaft im Schengener Assoziierungsabkommen den Nachteil einer automatischen Übernahme der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes überwiegen würden.

Die Mehrzahl der Kantone wie auch einige Organisationen äussern den zentralen Vorbehalt, die Umsetzung der Vorlage sei mit wesentlichen Mehrkosten verbunden, die aus einem erhöhten Verwaltungs- und Kontrollaufwand in den Kantonen resultieren. Gefordert wird, allfällige Mehrkosten und personelle Mehraufwendungen seien durch den Bund abzugelten. Zur Unterstützung der Kantone wird auch um die Erarbeitung praktikabler IT-Lösungen ersucht, welche gewährleisten sollen, dass die elektronischen Meldungen der Waffenhändler und -händlerinnen standardisiert sind und von den kantonalen Waffenbüros nur geringfügig manuell bearbeitet werden müssten. Kritisch hinterfragt wird auch, ob die Infrastruktur für den Schiess- bzw. Vereinsnachweis sowie für die elektronische Meldung an die kantonalen Behörden der Waffenimporteure und Waffenhändler bis zur Inkraftsetzung bzw. bis zur Umsetzungsfrist auf den 14. Dezember 2019 aufgrund der notwendigen Software-Anpassungen realisierbar ist.

Einzelnen Vernehmlassungsteilnehmenden, namentlich der SP, gehen die Anpassungsvorschläge im vorliegenden Entwurf zu wenig weit. Die Vorgaben der erneuerten EU-Waffenrichtlinie seien bei der vorliegenden Teilrevision der Waffenverordnung stärker einzubeziehen und entsprechend zu ergänzen.

Die Kantone Thurgau, Schwyz und Tessin, die SVP sowie die Schützenverbände und Schützenvereine, lehnen die Vorlage in aller Deutlichkeit ab. Die Änderungen des Waffenrechts seien nicht geeignet, terroristische Anschläge zu verhindern und zu mehr Sicherheit beizutragen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Waffenverordnung sei teilweise weit über die durch die EU-Waffenrichtlinie vorgegebene Verschärfungen hinausgegangen und das vom Bundesrat angekündigte Prinzip einer pragmatischen Umsetzung punktuell missachtet worden.