Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/85: Teilrevision der Waffenverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie · 21 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Europäische Union (EU) hat am 17. Mai 2017 eine Änderung der EU-Waffenrichtlinie1 verabschiedet.2 Am 31. Mai 2017 wurde diese der Schweiz als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat der EU am 16. Juni 2017 mitgeteilt, die Richtlinie unter Vorbehalt der „Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen“ zu übernehmen und umzusetzen. Am 28. September 2018 hat die Bundesversammlung diesen Notenaustausch genehmigt und gleichzeitig eine Änderung des Waffengesetzes (WG, SR 514.54) verabschiedet, mit der die geänderten Bestimmungen der EU-Waffenrichtlinie3 auf Gesetzesstufe umgesetzt werden.4

Zur Umsetzung der Änderung der EU-Waffenrichtlinie bzw. der Änderungen des WG sind auch Anpassungen der Waffenverordnung (WV, SR 514.541) vorzunehmen.

2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 30. November 2018 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie in der Waffenverordnung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 13. Februar 2019.

Zur Teilnahme eingeladen wurden 59 Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten. Stellungnahmen eingereicht haben 25 Kantone, 5 Parteien (BDP, CVP, FDP, SP, SVP) sowie 39 interessierte Organisationen und Privatpersonen. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Kanton Nidwalden, welcher zunächst das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 abwarten will, sowie der Schweizerische Gemeindeverband. Auszuwerten waren somit total 69 Vernehmlassungsantworten.

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Zu den detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.

3 Generelle Einschätzung des Entwurfs der Teilrevision der Waffenverordnung

Grundsätzliche Zustimmung:

35 Teilnehmende (22 Kantone: AG, AR, AI, BL, BS, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, UR, VD, VS, ZG, ZH; 4 Parteien: BDP, CVP, FDP, SP; 8 Organisationen: EFS, SGB, Schweizerischer Städteverband, FSP, KKJPD, KKPKS, FER, RK MZF) äussern sich im Grundsatz zustimmend zum Entwurf der Teilrevision der Waffenverordnung oder gewichten zumindest die Vorzüge der Mitgliedschaft im Schengener Assoziierungsabkommen stärker als den Nachteil

1 Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13. September 1991, S. 51, zuletzt geändert durch Richtlinie 2008/51/EG, ABl. L 179 vom 8. Juli 2008, S. 5).

2 Die Änderung erfolgt durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 137 vom 24. Mai 2017, S. 22).

3 Wird im Folgenden der Ausdruck „geänderte EU-Waffenrichtlinie“ oder „EU-Waffenrichtlinie“ verwendet, so ist die Richtlinie 91/477/EWG in ihrer durch die Richtlinie (EU) 2017/853 geänderten Fassung gemeint.

4 BBl 2018 6085