Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 17 Seiten

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4.1.3 Auswirkungen der Vereinfachung der Zolltarifstruktur

Durch die Vereinfachung der Zolltarifstruktur wird für die EZV ein einmaliger Mehraufwand fällig, um die Anpassungen an der Zolltarifstruktur in den internen Systemen umzusetzen. Wenn die Vereinfachung der Zolltarifstruktur wie vorgeschlagen gemeinsam mit einer ohnehin notwendigen Anpassung des Zolltarifs aufgrund einer Revision des HS durchgeführt wird, reduziert sich dieser Mehraufwand stark. Die Vereinfachung des Zolltarifs kann ohne zusätzliches Personal realisiert werden. Die Detaillierung der Aussenhandelsstatistik wird durch die Vereinfachung abnehmen, da die Daten auf Basis der 6-stelligen Tarifnummern etwas weniger aussagekräftig sind. Die WTO-Verpflichtungsliste der Schweiz (Liste LIX) muss aufgrund der Vereinfachung der Zolltarifstruktur nicht angepasst werden.

4.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

4.2.1 Einsparungen aufgrund wegfallender Zölle

Basierend auf den Zolleinnahmen für das Jahr 2016 ist durch die Aufhebung der Industriezölle von Zolleinsparungen in der Höhe von rund CHF 490 Mio. für Unternehmen und Privatpersonen auszugehen.21 Die Zolleinsparungen verteilen sich dabei nicht linear auf die gesamte Wirtschaft. Produkte, auf welche heute hohe Zölle erhoben werden, profitieren naturgemäss stärker von der Massnahme als Produkte, welche heute schon zu sehr tiefen Zöllen oder gar zollfrei importiert werden können.

Besonders stark von der Aufhebung der Industriezölle profitieren wird die Textilindustrie, welche heute beim Import ihrer Vormaterialien mit teilweise hohen Importzöllen belastet ist22, sowie die Importeure von Bekleidung. Gerade für die vielen KMU in der Textilbranche stellen die wegfallenden Zollabgaben je nach produzierten Gütern teils beträchtliche Einsparungen dar. Basierend auf den Zolleinnahmen von 2016 (siehe Tabelle 1) werden gut die Hälfte der wegfallenden Zölle auf Textilien und Bekleidung/Schuhen gespart (CHF 255 Mio.), wobei die Zolleinsparungen auf Importen von Bekleidung den grössten Teil ausmachen.

Daneben werden rund CHF 50 Mio. Zollabgaben für Importe von Fahrzeugen (u.a. Autos, Motorräder, Fahrräder) eingespart, was vor allem privaten sowie unabhängigen Autoimporteuren zu Gute kommt. Diese erhalten von den Autoproduzenten teilweise keine Ursprungsnachweise, welche für den präferenziellen zollfreien Import z.B. von EU-Herstellern notwendig sind. Ebenfalls gut CHF 50 Mio. an Zollabgaben werden bei Importen von Maschinen und elektronischen Geräten inklusive deren Teilen wegfallen. Rund CHF 28 Mio. Zollabgaben können auf Metallen und Waren daraus, also z.B. Stahlprodukten, eingespart werden. Auf Lederwaren und Kunststoffen werden über CHF 27 Mio. und auf chemisch-pharmazeutischen Produkten werden rund CHF 22 Mio. Zollabgaben entfallen.

21 Hinzu kommen geringfügig tiefere Ausgaben für die Mehrwert- und Automobilsteuer, bei Produkten für welche die Zollabgaben bisher Teil der Bemessungsgrundlage der Steuern waren (siehe Kapitel 4.1.1.1). Diese Entlastung wurde in den Modellsimulationen nicht berücksichtigt.

22 Für gewisse textile Vormaterialien sind die Zölle bis Ende 2019 ausgesetzt (SR 632.102.1).