Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 17 Seiten
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die Abschaffung sämtlicher Industriezölle. Die Motion Reimann (16.3894, «Vermeidung von Bürokratie und unverhältnismässigem Verwaltungsaufwand beim Grenzübertritt von Personenwagen») zielt auf eine Aufhebung der Zölle auf Personenwagen (Tarifnummer 8703). Auf Antrag des Textilverbands der Schweiz (TVS) hatte der Bundesrat 2015 basierend auf Artikel 4 des ZTG eine auf vier Jahre befristete Aussetzung der Zölle auf 60 Tarifnummern textiler Vormaterialien beschlossen.11 Durch die Aufhebung der Industriezölle wird die Problematik der seit Jahren kritisierten ungleichen Zollansätze für Frauen- und Männerkleider12 gelöst.
2.1.2 Definition Industrieprodukte
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter ausser Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und Fisch. Zu den Industrieprodukten gehören sowohl Vorleistungen für Produktionsprozesse von Unternehmen (Investitionsgüter, Rohstoffe, Halbfabrikate) als auch Konsumgüter wie bspw. Fahrräder, Autos, Haushaltsgeräte oder Kleider. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Dies sind im Kapitel 35 Kaseine (Tarifnummern 3501.1010, 3501.1090, 3501.9011, 3501.9019, 3501.9091, 3501.9099), Albumine (Tarifnummern 3502.1110, 3502.1190, 3502.1910, 3502.1990) und Dextrine (Tarifnummern 3505.1010, 3505.1090, 3505.2010). Im Kapitel 38 sind Stärke und Stärkederivate (Tarifnummer 3809.1010) und technische einbasische Fettsäuren, saure Öle aus der Raffination und technische Fettalkohole (Tarifnummern 3823.1110, 3823.1210, 3823.1910) nicht als Industrieprodukte definiert.
2.2 Vereinfachung der Zolltarifstruktur
2.2.1 Ausgangslage
Der Zolltarif der Schweiz beinhaltet in den Kapiteln 25 bis 97 insgesamt 6’172 individuelle, achtstellige Tarifnummern (Tariflinien). Diese Tarifnummern sind im Format XXXX.XXXX gehalten. Dabei sind die ersten sechs Stellen basierend auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO) international einheitlich. Bei den letzten beiden Stellen wählt die Schweiz die Nummern selbst. Dabei kann der Zolltarif basierend auf nationalen Bedürfnissen ausgestaltet werden (z.B. im Format XXXX.XX10 und XXXX.XX20). Es steht der Schweiz aber auch frei, die sechsstellige internationale Vorgabe ohne Anpassungen zu übernehmen. In diesem Fall werden in die letzten beiden Stellen zwei Nullen eingesetzt (Format XXXX.XX00).
Die heutige Zolltarifstruktur ist historisch gewachsen und enthält viele Unterteilungen auf nationaler, achtstelliger Stufe. In einigen Fällen werden unterschiedliche Zollansätze je nach Stückgewicht des Produkts erhoben. Ebenso gibt es Unterteilungen auf achtstelliger Stufe z.B. nach Verwendungszweck, nach Dimensionen, nach Bearbeitung oder nach Veredelung. Mit einer Aufhebung aller Industriezölle verlieren diese unterschiedlichen Tarifnummern in den meisten Fällen ihren Sinn.
Das Ermitteln der korrekten Tarifnummer führt in der Praxis zu Aufwand für Importeure, da die Tarifeinreihung von Produkten komplex ist. Je schlanker die Struktur des Zolltarifs, desto einfacher die Tarifeinreihung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die über kein grosses Zollwissen verfügen, ist die Tarifeinreihung teilweise sehr anspruchsvoll. Dies kann mit dazu führen, dass die Zollgeschäfte an Externe ausgelagert werden müssen. Mit der Aufhebung der Industriezölle und der dafür notwendigen Anpassung des Generaltarifs in An-
11 Verordnung über die vorübergehende Reduktion von Zollansätzen für Textilien (SR 632.102.1).
12 Da Frauenkleider früher im Vergleich zu Männerkleider ein viel tieferes Gewicht hatten, wurden sie mit höheren Zollansätzen pro 100 kg Ware belastet, um auf beide Kleiderkategorien ähnlich hohe Zölle zu erheben. Dies hat zur Folge, dass heute – Frauenkleider und Männerkleider sind inzwischen ähnlich schwer bzw. leicht – Frauenkleider stärker belastet werden als Männerkleider.