Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 17 Seiten
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4.3 Übersicht der volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen
Tabelle 3: Übersicht der volkwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage30
in Mio. CHF oder Prozent (gerechnet für das Jahr 2016)
BIP +860 oder +0.13%
Importe +0.5%
Exporte +0.4%
+490 Einsparungen aufgrund wegfallender Zölle
+100 administrative Entlastung
Unternehmen
? administrative Entlastung aufgrund der vereinfachten Zolltarifstruktur (nicht quantifizierbar)
Konsumenten +350 Einsparungen aufgrund Preisreduktion
-490 Zölle
Bund
+80 Steuereinnahmen
Kantone +70 Steuereinnahmen
5 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Aufhebung der Industriezölle betrifft verschiedene Ziele der Legislaturplanung 2015-2019. Die Massnahme ist im Einklang mit Ziel 2 («Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit »), da durch die Aufhebung der Industriezölle für die Unternehmen eine finanzielle und administrative Entlastung erreicht werden kann. Die Aufhebung der Industriezölle führt aber auch zu tieferen Einnahmen des Bundes, was Ziel 1 («Der Bund hält seinen Haushalt im Gleichgewicht und garantiert effiziente staatliche Leistungen») betrifft. Im aktuellen Finanzplan 2020-2022 vom 22. August 2018 beläuft sich der strukturelle Überschuss für das Jahr 2022 auf knapp CHF 1 Milliarde. Damit sind die Mindereinnahmen aufgrund der Aufhebung der Industriezölle aus heutiger Sicht für den Bundeshaushalt verkraftbar. Auch das Ziel 3 («Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten») wird durch die Aufhebung der Industriezölle unterstützt. Die unilaterale Aufhebung der Industriezölle ist ein Beitrag zu einer liberalen Weltwirtschaftsordnung und erlaubt Schweizer Unternehmen sich noch besser in die internationalen Wertschöpfungsketten zu integrieren. Die Aufhebung der Industriezölle entspricht den Bemühungen des Bundesrats die administrative Entlastung von Unternehmen und insbesondere von KMU voranzutreiben.31
30 Zusätzlich kann aufgrund des Wegfalls der Industriezölle als Bemessungsgrundlage für die Mehrwert- und Automobilsteuer (siehe Kapitel 4.1.1.1) für Unternehmen von einer Entlastung bei der Mehrwertsteuer von rund CHF 40 Mio. sowie beim Bund von zusätzlichen Einnahmeausfälle von CHF 40 Mio. ausgegangen werden. Dieser zusätzliche Effekt wurde bei der Simulation der volkswirtschaftlichen Auswirkungen jedoch nicht berücksichtigt, da der Fokus auf den Zöllen liegen sollte. Es ist zu erwarten, dass die Kompensation durch höhere Einkommenssteuern proportional höher läge und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen marginal höher wären.
31 Bundesrat (2015): Bericht zur administrativen Entlastung - Bessere Regulierung – weniger Aufwand für Unternehmen.