Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 17 Seiten

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hang 1 des ZTG bietet sich Gelegenheit, die Zolltarifstruktur zu vereinfachen. Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur ist auch als Element des EZV-Transformationsprogramms DaziT eingeplant.

2.2.2 Inhalt der Neuregelung

Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur sieht vor, achtstellige nationale Tarifnummern auf die international harmonisierten sechs Stellen zu reduzieren, und die letzten beiden Stellen durch zwei Nullen zu ersetzen (Format XXXX.XX00). Achtstellige Tarifnummern, welche aufgrund nationaler Rechtsgrundlagen existieren, sind von der Vereinfachung ausgenommen. Dies betrifft u.a. Tarifnummern, welche für die Erhebung der Mineralölsteuer oder Automobilsteuer notwendig sind.

Die von der Vereinfachung der Zolltarifstruktur betroffenen Zolltariflinien werden in Anhang 1 zu diesem Bericht aufgeführt. Dabei wird basierend auf der heutigen Zolltarifstruktur (Stichtag 1.1.2018) aufgezeigt, welche Tarifnummern gestrichen bzw. zusammengefasst werden können. Gemäss dem Vorschlag könnte die Anzahl der Tarifnummern im Industriebereich insgesamt von heute 6'172 auf 4'585 gesenkt werden. Einmal aufgehobene schweizerische Tarifnummern werden nicht als statistische Sonderausscheidungen (statistische Schlüssel13) weitergeführt.

Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur wird mit einer Anpassung des Generaltarifs in Anhang 1 ZTG umgesetzt. Alle fünf Jahre wird das HS international durch die WZO angepasst. Die nächste Anpassung des HS wird per 1.1.2022 vorgenommen. Jede Anpassung des Zolltarifs aufgrund einer solchen HS-Revision ist für die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und die Wirtschaftsbeteiligten mit einem grossen Umstellungsaufwand verbunden. Praktisch zeitgleich soll das erste grosse Teilprojekt «Stammdaten» des Transformationsprogramms DaziT der EZV angewendet werden. Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur soll deshalb gleichzeitig mit der nächsten HS-Revision (1.1.2022) umgesetzt werden und steht im Einklang mit dem Transformationsprogramm DaziT. Der Umstellungsaufwand für Wirtschaft und EZV wird damit so gering wie möglich gehalten.

Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur betrifft nur Industrieprodukte gemäss Definition unter Ziffer 2.1.2. Die Zolltarifstruktur im Agrarbereich bleibt unverändert.

2.3 Inkrafttreten der Vorlage

Die Aufhebung der Industriezölle und die Vereinfachung der Zolltarifstruktur sollen per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Dabei handelt es sich um den frühestmöglichen sowie aufgrund der notwendigen verwaltungsinternen und parlamentarischen Prozesse realistisch erscheinenden Zeitpunkt. Die Aufhebung der Industriezölle wird in einem Schritt und nicht gestaffelt vollzogen. Die Aufhebung der Industriezölle sowie die Vereinfachung der Zolltarifstruktur werden zeitgleich wie die Revision des HS und der Anwendung der neuen DaziT-Stammdaten in Kraft treten. Damit die Vorlage auf diesen Zeitpunkt umgesetzt werden kann, muss das geänderte ZTG mit Anhang 1 und der definitiven Tarifstruktur (Tarifnummern, Tariftexte) bis Ende 2020 durch das Parlament verabschiedet sein. Andernfalls ist – um den Umstellungsaufwand für die Zollkunden möglichst gering zu halten – eine Inkraftsetzung erst wieder mit der geplanten Inbetriebnahme von DaziT-Fracht (Ablösung von e-dec und NCTS, Veränderung der Zollanmeldung und des Veranlagungsprozesses) auf den 1.1.2024 sinnvoll.

13 Statistische Schlüssel sind dreistellige Nummern, die als zusätzliche „Aufteilung“ vor allem bei Tarifnummern mit breitem Geltungsbereich gebraucht werden. Damit wird die Aussagekraft der Ergebnisse gesteigert sowie spezielle Warenströme kontrolliert (z.B. kontingentierte Waren, Kriegsmaterial). Im Gegensatz zu den Tarifnummern haben statistische Schlüssel keinen Gesetzescharakter. Hinsichtlich der Aussenhandelsstatistik sind statistische Schlüssel in ihrer Bedeutung den Tarifnummern gleichgestellt.