Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 17 Seiten

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3 Erläuterung der Gesetzesänderung

Für die Aufhebung der Industriezölle werden alle Zollansätze für Industrieprodukte im Generaltarif in Anhang 1 des ZTG auf null gesetzt.

Durch die Vereinfachung der Zolltarifstruktur sind umfangreiche Anpassungen im Generaltarif in Anhang 1 des ZTG notwendig. Durch die Reduktion der nationalen Tarifnummern auf das technisch bzw. rechtlich erforderliche Minimum sinkt die Anzahl Tarifnummern für Industrieprodukte von 6’172 um ca. einen Viertel auf 4’585.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Die Erhebung von Zöllen ist Aufgabe des Bundes und hat, abgesehen von den in Ziffer 4.1.1.2 erwähnten Kompensationswirkungen mit höheren Steuereinnahmen für Kantone, keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden.

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

4.1.1.1 Wegfallende Zolleinnahmen

Die Zolleinnahmen auf Industrieprodukte betrugen 2016 CHF 486.1 Mio und 2017 CHF 506.4 Mio. Durch die Aufhebung der Industriezölle werden Einnahmen in dieser Grössenordnung wegfallen. Die gesamten Zolleinnahmen des Bundes (2016: CHF 1'188.7 Mio., 2017: CHF 1'216.5 Mio.14) werden um ca. 40% sinken, da künftig nur noch auf Agrarprodukten Zölle erhoben werden. Die wegfallenden Zolleinnahmen auf Industrieprodukten machen – basierend auf den Zahlen von 2016 – etwa 0.7% der gesamten Bundeseinnahmen aus.

Bezahlte Zölle gelten als Teil der Bemessungsgrundlage für Mehrwert- und Automobilsteuer.15 Entsprechend kommen zu den rund CHF 500 Mio. wegfallenden Zolleinnahmen nochmals zusätzliche, wegfallende Steuern dazu. Im Falle der Mehrwertsteuer kann basierend auf dem Mehrwertsteuersatz von 7.7% von einem jährlichen Einnahmeausfall von ca. CHF 40 Mio. ausgegangen werden. In den Modellschätzungen bzw. bei den volkswirtschaftlichen Auswirkungen wurden diese nicht berücksichtigt, da der Fokus auf den Zöllen liegen sollte. Entsprechend wird der Bezug zu den CHF 40 Mio. im weiteren Bericht nur in Fussnoten zusätzlich ausgeführt.

Die Zölle auf Industrieprodukte hatten ursprünglich eine Schutzwirkung für die einheimische Industrie gegenüber ausländischer Konkurrenz. Das primäre Ziel der Zölle war somit ihre protektionistische und nicht ihre fiskalische Funktion. Der protektionistische Aspekt spielt heute keine Rolle mehr, während die Zolleinnahmen für den Bundeshaushalt mit ca. 0.7% Anteil von einer gewissen Bedeutung sind. Allerdings ist der Verzicht auf Industriezölle und auf die damit verbundenen Zolleinnahmen im Rahmen von neuen FHA jeweils weitgehend unbestritten, denn in ihren FHA verpflichtet sich die Schweiz stets, alle Einfuhrzölle für Industrieprodukte auf null zu setzen. Ein FHA mit der Schweiz garantiert also Freihandel im Bereich der Industrieprodukte, sofern der präferenzielle Ursprung des Produkts nachgewiesen werden kann. Dennoch werden heute bei Einfuhren von FHA-Partnern Zölle im Wert von rund CHF 365 Mio. (2016) eingenommen. Dies entspricht 75% aller Zolleinnahmen auf Industrieprodukte. Die Hälfte davon kommt aus der EU. Der Rest stammt zu einem Grossteil aus China. Diese Zolleinnahmen aus FHA-Partnerstaaten, einschliesslich der EU, sind darauf zurückzuführen, dass

14 Zollerträge gemäss Aussenhandelsstatistik des Bundes (Swiss-Impex).

15 Für Mehrwert- und Automobilsteuer werden neben dem Warenwert auch Nebenkosten, darunter auch bezahlte Zölle, zur Ermittlung des Marktpreises einer Ware hinzugezogen.