Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/90: Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) · 17 Seiten
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4.3 Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen
Der Bundesrat soll gemäss Artikel 32 die Ausführungsbestimmungen zum vorliegenden Organisationserlass erlassen können. Im Weiteren werden dem EHB-Rat diverse Rechtsetzungskompetenzen übertragen (Erlass von Ausführungsbestimmungen, die aus hochschulpolitischer Sicht erforderlich sind, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Bst. c und d, Art. 12 Abs. 3, Art. 30 Abs. 3).