Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/90: Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) · 17 Seiten
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als PH am 25. Mai 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen. Am 20. Juni 20186 hat auch der Bundesrat hiervon Kenntnis genommen und das WBF beauftragt, bis Ende 2018 einen Vernehmlassungsentwurf für die gesetzliche Grundlage der EHB in Form eines eigenen Organisationserlasses zu erarbeiten.
Die vorliegenden Gesetzesanpassungen enthalten Bestimmungen gemäss Artikel 164 Absatz 1 BV. Demnach ist nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Vernehmlassungsgesetz (VlG) vom 18. März 20057 eine Vernehmlassung erforderlich.
1.2 Die Positionierung der EHB
Aufgaben und Ausrichtung der EHB
Der Gesetzgeber überträgt der EHB, wie den anderen Hochschulen und Hochschulinstitutionen, einen vierfachen Leistungsauftrag: Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen für Berufsfachschulen, Berufsmaturität und höhere Fachschulen sowie von Berufsbildenden für überbetriebliche Kurse bildet das Kerngeschäft der EHB. In der französischsprachigen und in der italienischsprachigen Schweiz tritt die EHB als weitgehend alleinige Anbieterin auf. In der Deutschschweiz steht die EHB in Luzern, St. Gallen und Zürich in Konkurrenz zu den kantonalen PH. Deshalb wurden seit 2017 intensive Gespräche im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit und eine bessere Abstimmung der Angebote geführt. Inzwischen konnten zwischen dem WBF und den Bildungsdirektionen von Luzern und St. Gallen sowie zwischen der EHB und den PH Luzern und St. Gallen bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen werden. Die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen EHB und PH soll einen Mehrwert für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen schaffen, die Qualität und Effizienz der Leistungserbringung in Lehre, Forschung und Dienstleistungen erhöhen und das Berufsbildungssystem Schweiz insgesamt stärken.
Seit seiner Gründung hat die EHB zahlreiche Herausforderungen gemeistert, wie z.B. die landesweite Abstimmung der Ausbildungsgänge, die Fokussierung und Erweiterung des Weiterbildungsangebots und den Aufbau eines Masterstudiengangs in Berufsbildung. Auch der Aufbau von Forschungskompetenzen im Bereich Berufsbildung und die Schaffung des Zentrums für Berufsentwicklung (ZfB) bildeten wichtige Schwerpunkte. Die Forschung der EHB ist berufsfeldbezogen und primär anwendungsorientiert. Dem ZfB kommt eine wichtige Rolle bei der Berufsentwicklung zu: Es unterstützt und begleitet die Organisationen der Arbeitswelt bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von beruflichen Grundbildungen sowie von Bildungsgängen und Prüfungen der höheren Berufsbildung. 2016 wurde zudem das Schweizerische Observatorium für die Berufsbildung (OBS) geschaffen. Das OBS identifiziert, beobachtet und analysiert die Bedeutung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen für die Berufsbildung.
Die EHB ist interinstitutionelle Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern eingegangen. Heute ist die EHB in der Schweiz ein wichtiger Ansprechpartner für den internationalen Austausch in Fragen der Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung und Entwicklung in der Berufsbildung und damit als Expertenorganisation international anerkannt. Zudem hat die EHB als Hochschulinstitut in den letzten Jahren die Personalverwaltung professionalisiert (z.B. Verabschiedung eines Personalentwicklungskonzepts). Des Weiteren wurde ein hochschulkonformes Qualitätsmanagementsystem errichtet und die Verknüpfung von Forschung und Lehre gefördert.
Die EHB als pädagogische Hochschule
Die bestehende Gesetzesgrundlage (Art. 48 und 48a BBG) und der Name der EHB verorten sie schon jetzt auf Hochschulstufe. Die Schweizerische Hochschullandschaft wird seit 2015 vom HFKG geregelt. Das HFKG schafft die gemäss Artikel 63a BV notwendigen Grundlagen für einen wettbewerbsfähigen, durchlässigen und qualitativ hochstehenden Hochschulraum Schweiz. Das HFKG gibt dabei alle Elemente und die nötigen Schritte vor, die Bund und Kantone bei der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung berücksichtigen müssen.
Die EHB unterliegt als Institution des Hochschulbereichs, die für ihren Betrieb Finanzierungsbeiträge des Bundes erhält, der Akkreditierungspflicht8. Sie muss sich somit bis spätestens Ende 2022 nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a HFKG institutionell akkreditieren lassen. Der EHB-Rat hat an seiner Sitzung vom 1./2. September 2015 entschieden, die Akkreditierung als PH anzustreben. Der Bundesrat hat die Positionierung der EHB, wie erwähnt, am 20. Juni 2018 zur Kenntnis genommen.
Ausschlaggebend für den Hochschultyp PH war die überwiegende typologische Nähe der EHB zu den PH: Der Fokus auf Bildungsinhalte, insbesondere Aus- und Weiterbildung von Berufsfachschullehrpersonen sowie Berufsbildungsforschung. Das Angebot der EHB ist in der Lehre vorwiegend pädagogisch-didaktisch ausgerichtet und entspricht daher demjenigen einer PH, mit Fokus auf die Berufsbildung. Da die Berufsbildung und die Lehrerbildung für diesen Bereich national gesteuert werden (Art. 63 BV), ist auch wohlbegründet, dass es eine nationale PH geben kann (Art. 63a Abs. 1 BV). Massgebend ist zudem die Übereinstimmung mit den Merkmalen des Hochschultyps PH gemäss der Definition
6https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-71211.html
7 SR 172.061
8 Gutachten Epiney/Kern 2016, S. 58ff.