Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/90: Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) · 17 Seiten

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1. Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen, für die Berufsentwicklung, die Berufsbildungsforschung sowie die internationale Berufsbildungszusammenarbeit. Die gesetzliche Regelung der EHB findet sich heute in Artikel 48 und 48a des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 20021 (BBG). Der Gesetzgeber hatte sich in den Beratungen zum BBG u.a. intensiv mit der Aufgabenteilung Bund-Kantone in diesem Bereich auseinandergesetzt und für einen komplementären Auftrag entschieden: ein nationales Institut auf Hochschulstufe ohne Monopolstellung (womit auch parallele Angebote von kantonalen Hochschulen möglich sind). Die EHB - mit Hauptsitz in Zollikofen und regionalen Hauptstandorten in Lausanne (IFFP) und Lugano (lUFFP) - wurde am 1. Januar 2007 als autonomes Hochschulinstitut gegründet und hat die Aufgaben des seit 1972 existierenden Schweizerischen Instituts für Berufspädagogik (SIBP - ISPFP) übernommen. Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2007 die EHB-Verordnung vom 14. September 20052 ganz in Kraft gesetzt. Die EHB wird seit 2007 nach den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes für dezentrale Verwaltungseinheiten geführt.

Im Rahmen der Totalrevision der EHB-Verordnung vom 27. Januar 2016 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gleichzeitig beauftragt, die Erarbeitung eines Gesetzes für die EHB zu prüfen und dem Bundesrat das Ergebnis dieser Prüfung bis Ende 2016 vorzulegen. Im Rahmen dieses Prüfauftrags war insbesondere zu klären, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zum EHB (Art. 48 und 48a BBG) im Hinblick auf die Einbettung der EHB in die Hochschullandschaft genügen. In diese Prüfung waren einzubeziehen: die Vorgaben der Corporate-Governance-Politik des Bundesrates, die Vorgaben der Bundesverfassung (Art. 63a BV) und des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 20113 (HFKG), insbesondere zur Akkreditierung, sowie die laufenden Arbeiten zur Klärung der Strategie und Positionierung der EHB in der Hochschullandschaft. Das WBF und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), haben zur Abklärung dieser Fragen ein Rechtsgutachten4 von Professorin Astrid Epiney und Dr. Markus Kern, Universität Freiburg, erstellen lassen.

Gemäss dem Gutachten Epiney/Kern 2016 genügen die heutigen gesetzlichen Grundlagen weder den Anforderungen des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung (BV) noch jenen der Corporate-Governance-Politik des Bundesrates. Ungenügend ist insbesondere die gesetzliche Abstützung der Grundstruktur der Organisation, der grundlegenden Verfahren, der Zulassung zum Institut, allfälliger Disziplinarmassnahmen, der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofilen, der Erhebung von Abgaben, der Rechte und Pflichten des Personals sowie die gesetzliche Delegationsgrundlage zur Rechtssetzung. Geprüft wurde im Weiteren die Frage, ob die EHB unter die Akkreditierungspflicht gemäss HFKG fällt. Das Gutachten kommt zum Schluss, die EHB sei als Hochschule oder andere Institution des Hochschulbereichs im Sinne des HFKG zu qualifizieren. Insbesondere da es für seinen Betrieb Finanzierungsbeiträge des Bundes erhält, unterliegt es wie die anderen Hochschulinstitutionen des Bundes (Eidgenössische Technische Hochschulen, Eidgenössische Hochschule für Sport) der Akkreditierungspflicht nach HFKG. Dementsprechend muss sich die EHB bis spätestens Ende 2022 institutionell akkreditieren lassen. Zudem bedarf es einer Klärung der Stellung der EHB innerhalb der schweizerischen Hochschullandschaft: Dazu gehört die Frage der Typologie und der Aufgabenteilung mit bestehenden Hochschulen oder Institutionen des Hochschulbereichs, v.a. mit den kantonalen pädagogischen Hochschulen (PH, siehe Ziff. 1.2). Der Bundesrat hat die EHB am 9. November 2016 im Rahmen der strategischen Ziele für die Periode 2017-20205 beauftragt, die institutionelle Akkreditierung als Hochschule vorzubereiten und bei der Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen mitzuwirken.

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 von den Ergebnissen des Rechtsgutachtens und des Prüfauftrags Kenntnis genommen und das WBF beauftragt, den Bundesrat in einem ersten Schritt über die Ausrichtung der EHB und die daraus abgeleitete Positionierung der EHB in der Hochschullandschaft Schweiz zu informieren und ihm in einem zweiten Schritt einen Vernehmlassungsentwurf für eine gesetzliche Grundlage für die EHB zu unterbreiten.

In Erfüllung dieser Aufträge haben WBF und EHB vertiefte Abklärungen über die Bedeutung der EHB für die Schweizer Berufsbildung und über ihre zukünftige Positionierung im schweizerischen Hochschulraum vorgenommen. Diese Arbeiten wurden mit den betroffenen Standortkantonen, der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) konsolidiert. Letztere hat die Positionierung der EHB innerhalb der Hochschullandschaft und

1 SR 412.10

2 SR 412.106.1

3 SR 414.20

4 Nachfolgend Gutachten Epiney/Kern 2016: https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2016/11/gutachtenehb.pdf.download.pdf/Gutachten_EHB.pdf

5 BBl 2016 8541