Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 19 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VVEA

Schlämme aus der Aufbereitung von Aushub- und Ausbruchmaterial

Bei der Aufbereitung von Aushub- und Ausbruchmaterial zu Baustoffen können grosse Mengen an Schlämmen anfallen, für welche die Vorgaben nach Artikel 19 VVEA nicht gelten. Denn solche Schlämme, aus der Aufbereitung von Aushub- und Ausbruchmaterial stammend, sind das Resultat einer menschlichen Tätigkeit. Sie unterscheiden sich vom Ausgangsmaterial hinsichtlich Korngrössenverteilung, Schadstoffgehalt durch die Aufkonzentrierung der geogenen Belastung in der Feinfraktion und hinsichtlich nutzungstechnischen Eigenschaften. Die Schadstoffgehalte der Schlämme sind also auf menschliche Tätigkeit zurückzuführen, auch wenn die Belastung geogenen Ursprungs ist.

Obwohl sich die Schlämme in ihrer abfalltechnischen Beurteilung vom Aushub- und Ausbruchmaterial unterscheiden, stellt ihre Verwertung bei der Klinkerherstellung im Zementwerk jedoch oft die umweltverträglichste Entsorgungslösung dar. Sind die Schlämme zusätzlich mit organischen Schadstoffen belastet, ist eine Ablagerung auf einer Deponie Typ C nicht möglich. Im Zementwerk hingegen werden die organischen Schadstoffe zerstört und die Grenzwerte für den Klinker müssen eingehalten werden, weil eine Überschreitung auf menschliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Schlämme mit hohen Schwermetallgehalten können somit nur in geringen Mengen als Rohmehlersatz verwendet werden.

Aufgrund dieser Überlegungen macht es Sinn, dass nicht nur geogen belastetes Aushub- und Ausbruchmaterial, sondern auch die Schlämme aus dessen Aufbereitung im Zementwerk verwertet werden können. Dies wird mit der neu eingeführten Ziffer 1.5 im Anhang 4 geregelt.

Die bisherige Ziffer 1.4 wird mit der Einführung der neuen Ziffern 1.4 und 1.5 zu Ziffer 1.6.

12/19 054.11-00038/00006/00002/S024-1376